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Sebastian Fiedler
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Frage von Stefan G. •

Dem SPIEGEL sagten Sie sinngemäß sie würden"jetzt"bei einer Abstimmung zum CanabisG mit Nein stimmen. Gilt das auch bei einem Fraktionsbeschluss? Würden Sie sich hier dem Fraktionszwang widersetzen?

Quelle der obigen Aussage: "Die Ampel streitet schon wieder über das Cannabisgesetz", SPIEGEL, 08.12.2023: https://www.spiegel.de/politik/deutschland/cannabis-legalisierung-die-ampel-streitet-schon-wieder-ueber-das-gesetz-a-a9a9e76e-c056-435a-891e-eae1ff2aec12

Grundsätzlich sind Abgeordnete nur Ihrem Gewissen verpflichtet. Allerdings werden Abweichungen von der Fraktionslinie durch die Fraktion hart sanktioniert. Dies kann ein Anreiz für Abgeordnete sein, nicht nach eigener Überzeugung abzustimmen, sondern nach Vorgaben der Fraktion.

"Die SPIEGEL-Auswertung zeigt, wer besonders oft abweicht - und welche Konsequenzen das hat. ": https://www.spiegel.de/politik/deutschland/bundestag-diese-abgeordneten-stimmen-oft-gegen-die-eigene-fraktion-a-1279893.html

"Einblick in die "Fraktionsdisziplin": Abweichler müssen sich schriftlich erklären": https://www.abgeordnetenwatch.de/blog/parlamente/einblick-in-die-fraktionsdisziplin-abweichler-muessen-sich-schriftlich-erklaeren

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Antwort von
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Ich habe gegen das Gesetz gestimmt. Ich bin generell gegen Regelungen, die von vornherein nicht überwacht werden können und bin ein Verfechter unseres Wahlprogramms, mit dem zunächst wir verschiedene Modelle der legalen Abgabe testen und evaluieren wollten.

Mit freundlichen Grüßen

Sebastian Fiedler

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