Frage an Sebastian Engelmann von Rolf S. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Engelmann,
wie bewerten Sie die Fragen zum Problemfeld 1 von Herrn Gula im Hinblick auf ihr Mitwirken zur Verabschiedung des Luftsicherheitsgestzes ?
Zitat:
"Die Bundesregierung hatte am 5. November 2003 den Entwurf eines Luftsicherheitsgesetzes (als Artikel 1 des Entwurfes eines Gesetzes zur Neuregelung von Luftsicherheitsaufgaben) beschlossen. Der Gesetzentwurf sah u.a. Vorschriften über die Amtshilfe und den Einsatz der Bundeswehr nach Artikel 35 des Grundgesetzes bei Luftzwischenfällen vor. Seitens der Union bestehen Bedenken, ob das Gesetz ohne gleichzeitige Verfassungsänderung noch verfassungskonform ist. Der Gesetzentwurf hat den Bundesrat im ersten Durchgang durchlaufen und wurde vom Deutschen Bundestag am 18. Juni 2004 beschlossen. Der Bundesrat befasste sich am 9. Juli 2004 im zweiten Durchgang mit dem Gesetz befasst. Das Gesetz bedarf zwar nicht der Zustimmung der Länderkammer (siehe Spiegel Online vom 18. Juni 2004); der Bundesrat hat aber den Vermittlungsausschuss angerufen (Artikel 77 des Grundgesetzes). In der Plenarsitzung des Deutschen Bundestages am 24. September 2004 hat die rot-grüne Koalition gegen den Widerstand der Union das Luftfahrtsicherheitsgesetz verabschiedet. Der Bundestag wies mit der so genannten Kanzlermehrheit einen Einspruch des Bundesrats zurück. Zuvor war im Vermittlungsausschuss keine Einigung zustande gekommen. Siehe auch hier . Zu der Prüfung des Gesetzes durch den Bundespräsidialamt siehe Spiegel-Online vom 18. Dezember 2004."
Informationen aus erster Hand siehe hier: http://dip.bundestag.de/gesta/15/B025.pdf
Mit freundlichen Grüßen
Rolf Schneider
Sehr geehrter Herr Schneider,
Meine Kritikpunkte, die in der Antwort an Herrn Gula anklingen, kann ich hier nur bekräftigen.
Ich halte dieses Gesetz für überzogen. Dafür stehe ich auch in diesem Wahlkampf.
Erlauben sie mir allerdings auf das Verhalten der Union einzugehen: Nicht zuletzt seit London übertreffen sich Unionspolitiker mit immer schärferen Forderungen in Bezug auf innere Sicherheit und Bürgerrechte. Nicht zuletzt steht im Wahlprogramm der Union, dass sie die Bundeswehr im Inneren einsetzten will - was nicht mal die Bundeswehr und ihre führenden Repräsentanten wollen und was auch fatale Konsequenzen hätte. Die Union hätte dieses Luftsicherheitsgesetz sicher in ähnlicher Form verabschiedet - wäre sie an der Regierung. Oder glauben sie, Herr Beckstein hätte da Bedenken?
Außerdem möchte ich darauf hinweisen, dass wir Grüne uns nur all zu oft in solchen Fragen einer großen Koalition aus Beckstein und Schily gegenüber sahen. Sie haben diese Konflikte sicherlich mitbekommen. Ich kann als positiv für uns Grüne verbuchen, dass wir viele radikale Forderungen verhindert haben. Das schützt aber nicht davor, dass wir auch solche Gesetzte, wie das von ihnen benannte, mitverabschiedet haben.
Die FDP will sich ja als Bürgerrechtspartei profilieren: Dazu kann ich ihnen nur sagen, dass die FDP ein Polizeigesetz in Niedersachsen mitverabschiedet hat, das erst kürzlich vom Bundesverfassungsgericht als nicht vereinbar mit den Bürgerrechten im GG erklärt wurde - so viel zu dieser Heuchelei.
Mit freundlichen Grüßen,
Sebastian Engelmann