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Frage von Thorsten S. •

Frage an Sebastian Edathy von Thorsten S. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrter Herr Edathy,

dies mag vielleicht nicht ihr Spezialthema sein, aber da Sie einer der wenigen Abgeordneten sind, die sich auch wirklich gewissenhaft um ihre Abgeortnetenwatch-Seite kümmern, und immer eine befriedigende und sachliche Antwort abgeben, erhoffe ich mir auch eine selbige.

Durch die unsäglichen Vorkommnisse in Winnenden wird momentan eine Änderung und Verschärfung des Waffengesetzes kontrovers diskutiert.

Es ist heute kein technisches Problem mehr, Zugangstüren, PCs, Pkws etc. mit Fingerabdruckscanner vor unauthorisierter Benutzung zu schützen. Es sollte also eigentlich auch kein Problem sein, Waffen mit einer solchen Sperre zu versehen (ggf. sogar bestehende Waffen nachzurüsten)- die Funktion wäre nach wie vor die gleiche- die Waffen könnten aber definitiv nicht mehr von Personen mißbraucht werden, denen eine Nutzung nicht obliegt. Eine völlig gefahrlose Lagerung der Waffen wäre mithin möglich. Im Bereich der Bewaffnug von Polizei, Bundeswehr, und Sicherheitspersonal würden natürlich weiterhin konventionelle Waffen benutzt werden, da es hier auf Schnelligkeit und Zuverlässigkeit ankommt- ich meine aber, dass sich meine Lösung für den Bereich Jagd- und Sportwaffen sehr gut eignen würde- wie stehen Sie zu dieser Idee?

mit besten Grüßen

T. Schwarzer

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Antwort von
SPD

Rehburg, 26. April 2009

Sehr geehrter Herr Schwarzer,
ich bedanke mich für Ihre Frage vom 24. April 2009.

Es gibt zur Zeit eine Reihe von Vorschlägen bezüglich möglicher Änderungen des Waffenrechts als Konsequenz aus dem Amoklauf von Baden-Württemberg vor wenigen Wochen.

Wie Sie auf diesem Forum nachlesen können, halte ich das Thema Waffenrecht nicht für den entscheidenden Schlüssel, um künftig solche schlimmen Taten verhindern zu können. 100prozentige Sicherheit gibt es nicht, und entscheidend für eine Risiko-Absenkung dürfte die Frage sein, wie man präventiv dazu gelangen kann, öfter und früher festzustellen, wenn ein Heranwachsender abdriftet. Die Waffenrechts-Debatte widmet sich deshalb meiner Meinung nach einem Nebenaspekt, gleichwohl wird sie geführt.

Meiner Wahrnehmung nach (und als Vorsitzender des für Fragen des Waffenrechtes zuständigen Bundestags-Innenausschusses ist das schon ein Stück weit ein "Spezialthema" von mir) gibt es derzeit Vorschläge, die bereits verworfen wurden (z.B. das Verbot einer privaten Waffen-Aufbewahrung) und solche, die noch zu erörtern sind (dazu gehört die Frage einer Blockierung von Waffen).

Eine solche Blockierung ist bisher für Erbwaffen geltendes Recht, wenn der Besitzer keine Befugnis zur Benutzung der Waffe hat, wobei die Blockierung nicht vom Besitzer selber aufgehoben werden kann, sondern nur z.B. von einem Waffenhändler.

Der Innensenator des Landes Bremen hat vorgeschlagen, ein solches Blockiersystem obligatorisch für alle Schusswaffen einzuführen, wobei der Besitzer als Sportschütze bzw. Jäger die Blockierung selber aufheben können soll. Ein entsprechendes System für mechanische Sperren ist in Deutschland marktreif. Ein System für biometrische Sperren ist es zum einen nicht, zum anderen kann man eine solche biometrische Schusswaffen-Sperrung nicht "nachrüsten", d.h. nur Schusswaffen, die neu hergestellt werden, könnten mit einer solchen (z.B. Fingerabdruck-)Sperrung hergestellt werden. Hinzu kommt, dass biometrische Systeme dieser Art erheblich teurer sind als eine mechanische Sperrvorrichtung. Bei der mechanischen Sperrvorrichtung kann wiederum nicht sichergestellt werden, dass diese vom Waffenbesitzer auch tatsächlich aktiviert wird. (Auch der Vater des Täters von Winnenden hat gegen rechtliche Vorschriften, konkret zur Lagerung von Schusswaffen in entsprechend gesicherten Schränken, verstoßen.) D.h., selbst wenn man mechanische Blockiersysteme verpflichtend einführt, gibt es keine Gewähr dafür, dass sie auch genutzt werden. Aufklärung und Sensibilisierung für die Erfordernis einer sorgsamen Waffen-Lagerung, ergänzt evtl. durch eine flächendeckende Pflicht zum Nachweis, dass ein entsprechender Waffenschrank auch tatsächlich vorhanden ist, könnten möglicherweise mehr bewirken.

Dass sich durch eine Änderung des Waffenrechtes übrigens nichts an der gravierenden Problematik der illegalen Waffen (die zu ca. 97% bei Straftaten mit Schusswaffen-Benutzung Verwendung finden) ändern würde, sei hier nur am Rande erwähnt.

Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Edathy, MdB