Frage an Sebastian Edathy von Uwe W. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Thema: Menschenrechte
Sehr geehrter Herr Edathy
Wie stehen Sie zur Einhaltung von Menschenrechten im Bezug auf Teilhabe am gesellschaftlichen Leben (diskriminierungsfreie Teilnahme an Wahlen) für Menschen mit Behinderung in Deutschland?
Sind Sie für eine entsprechende Änderung des Wahlrechts, was Behinderte anbelangt, die davon ausgeschlossen sind oder nicht und wenn ja, werden Sie einen entsprechenden Antrag für diskriminierungsfreie Wahlen einbringen?
Sehr geehrter Herr Wypior,
vielen Dank für Ihre Frage.
Die SPD will mehr Menschen an der politischen Willensbildung teilhaben lassen und setzt sich dafür ein, dass Menschen, die unter umfassender Betreuung stehen, das Wahlrecht nicht automatisch entzogen wird.
Zur Rechtslage ist zu bemerken, dass nicht nur das Bundeswahlgesetz, sondern auch die Landeswahlgesetze den genannten Wahlrechtsausschluss gleichlautend enthalten. Umstritten ist, ob er gegen das Grundgesetz bzw. die Landesverfassungen und die UN-Behindertenrechtskonvention verstößt. Diese Ansicht vertreten einige Rechtswissenschaftler, andere das Gegenteil, wie zuletzt die von der SPD veranlasste Anhörung im Innenausschuss des Bundestages gezeigt hat.
Die verfassungsgerichtliche Rechtsprechung hat bisher den Wahlrechtsausschluss als verfassungsmäßig beurteilt, zuletzt im Jahr 2002 der Bayerische Verfassungsgerichtshof. Zur Vereinbarkeit mit der UN-Behindertenrechtskonvention liegt noch keine Rechtsprechung vor.
Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Edathy, MdB