Frage an Sebastian Edathy von Thomas K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Edathy,
laut der Nachrichtenagentur ddp sehen Sie eine Zunahme an «anti-islamischen Vorurteilen und Ressentiments» in Deutschland. So würden mitunter Islam und Menschenrechte «für grundsätzlich unvereinbar erklärt».
Ist Ihnen die "Kairoer Erklärung der Menschenrechte im Islam" der OIC
bekannt, welche nur die Menschenrechte anerkennt, die im Einklang mit der Schari´a stehen?
1981 fasste der iranische Vertreter bei den Vereinten Nationen, Said Rajaie-Khorassani, die iranische Position zur Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte zusammen, indem er sagte, sie sei „eine säkulare Interpretation der judäo-christlichen Tradition, die von Muslimen nicht ohne Bruch des islamischen Rechts befolgt werden könne“.
Sind nach Ihrer Überzeugung Islam und die Schari’a vereinbar mit der Menschnrechtsdeklaration der UNO von 1948 "Allgemeine Erklärung der Menschenrechte" (A/RES/217, UN-Doc. 217/A-(III))?
Ist nach Ihrer Überzeugung die im Koran und der Schari’a dokumentierte Stellung der Frau als dem Manne untergeordnet und in wesentlichen Rechten beschnitten vereinbar mit der in der Präambel der Menschenrechtserklärung geforderten Gleichberechtigung von Mann und Frau?
Für die Beantwortung meiner Fragen bedanke ich mich im voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Klingelhöfer
Rehburg, 16. April 2009
Sehr geehrter Herr Klingelhöfer,
bezüglich Ihrer Fragen vom 14. April 2009 verweise ich inhaltlich auf meine Antwort von heute auf eine entsprechende Frage von Herrn Kizina vom selben Tag.
Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Edathy, MdB