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Frage von Georg G. •

Frage an Sebastian Edathy von Georg G. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Edathy,

ich hoffe Sie sind als Vorsitzender des Innausschusses der richtige Adressat für die folgende Frage:

In letzter Zeit hat es viele Diskussionen über gewalltätige Übergriffe auf Polizeiangehörige gegeben. Aber genauso hat es Berichte über unverhältnismässige, rechtswidrige Übergriffe von Polizisten gegen Zivilpersonen gegeben.

Beispiele sind die Fälle
Almuth Wenta (Berlin)
Peter Wisel
Rolf Hellwig

Dieses sind Beispiele, die recht ausführlich in den Medien dargetellt wurden und Ihnen bekannt sein dürften.

Das grundsätzliche Problem bei mutmasslicher Gewalt durch Polizeiangehörige ist, dass die Ermittlungen so gut wie nie erfolgreich durchgeführt werden, es kommt so gut wie nie zu einem Verfahren. Das ist auch verständlich, das die Polizei ja in und gegen die eigenen Reihen ermitteln muss. Dies stellt ein grundsetzliches Problem und Hemmnis dar.

Dieses ist auch die Sichweise von beisp. Amnesty international oder des Europarates:
http://www.amnesty.de/presse/2008/9/15/polizeigewalt-hamburg-muss-unabhaengig-untersucht-werden?destination=node%2F2

Viele andere europäische Länder (z.B. Schweden) haben für solche Schaverhalte eine sog. Polizeikommission eingerichtet. Deren Aufgabe ist die Untersuchung von rechtswidriger Gewalt- und Machtausübung durch Mitglieder der Polizei. Dazu hat diese Komission die nötigen Rechte (Zeugenbefragungen, Akteneinsicht etc.). Dieses Mittel hat sich bewährt (und keinesfalls die Arbeit der Polizei behindert) und wird Deutschland vom Europarat, Amnsety International oder den Vereinten Nationan eindringlich nahegelegt.

Trotzdem haben die Regierung der Bundsrepublik und die Länderregierungen sich gegen die Einrichtung solcher Komissionen bis jetzt gewehrt.

Können Sie bitte die Gründe dafür darlegen?
Warum haben Opfer von Übergriffen durch Polizeiangehörige in Deutschland nicht die gleiche Aussicht auf die erfolgreiche Aufklärung der an Ihnen begangenen Straftaten wie in anderen europäischen Ländern?

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Antwort von
SPD

Berlin, 15. April 2009

Sehr geehrter Herr Goetz,
vielen Dank für Ihre Fragen vom 8. April 2009.

Ich möchte einleitend betonen, dass ich Vertrauen in die rechtsstaatliche Arbeit der Polizei habe und davon überzeugt bin, dass die überwältigende Mehrheit von Polizisten nicht rechtswidrig vorgeht. Wie in jedem Bereich gibt es indes auch Ausnahmen.

Ich stimme mit Ihnen überein, dass aufgrund eines falsch verstandenen Corpsgeistes innerhalb der Polizei sich strafrechtliche Ermittlungen gegen Polizeibeamte im Einzelfall schwieriger gestalten können als bei anderen Tatverdächtigen. Dennoch bin ich sicher, dass Polizisten nicht grundsätzlich eine Art „Mauer des Schweigens“ errichten, wenn gegen einen von ihnen ermittelt wird. Im Übrigen möchte ich zu bedenken geben, dass die Zahl von strafrechtlichen Verurteilungen von Polizeibeamten wegen Gewalttaten im Dienst auch aus dem Grund relativ gering ist, dass viele Strafanzeigen gegen Polizisten allein deshalb gestellt werden, um Ermittlungen gegen den Anzeige-Erstatter zu erschweren. So ist es in einigen Bereichen Realität, dass z.B. nach Festnahmen unmittelbar Strafanzeigen gegen die entsprechenden Polizeibeamten erstattet werden, ohne dass es dabei zu über das Notwendige hinausgehender Gewalt kam.

Die Bundesregierung stellt sich gegen die Forderung der Einrichtung einer unabhängigen Untersuchungskommission auf Bundesebene. Dies begründet sie in einer Antwort vom 7. Mai 2008 auf eine parlamentarische Anfrage damit, dass neben den innerbehördlichen Beschwerdemöglichkeiten gegen etwaige Übergriffe in Deutschland der Rechtsweg zu den Gerichten offen stehe. Die Überprüfung von Vorwürfen gegen Polizeibeamte erfolge daher neben den innerbehördlichen Möglichkeiten (Dienstaufsichtsbeschwerde etc.) im Wege der Kontrolle durch die unabhängige Gerichtsbarkeit. Daher sehe die Bundesregierung in einem weiteren unabhängigen Instanzenweg neben dem bereits bestehenden keinen Mehrwert. Diese Antwort der Bundesregierung können Sie nachlesen unter http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/090/1609061.pdf .

Eine wirkliche Erforderlichkeit für eine solche Untersuchungskommission kann auch nicht nicht erkennen.

Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Edathy, MdB