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Frage von Jonas Dr. M. •

Frage an Sebastian Edathy von Jonas Dr. M. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Edathy,
ich habe aufmerksam Ihre Stellungnahme zur Aktion 15% verfolgt. Prinzipiell teile ich Ihre Ansicht, daß der Arzt im Wartezimmer keine Politik um ihrer selbst willen machen sollte. Hier sind die Dinge jedoch anders gelagert. Es gehört zu den Kernpflichten unseres Berufes, über Risiken und Nebenwirkungen aufzuklären. Nach unserer Einschätzung verfolgt die SPD das Ziel, die sogenannte "doppelte Facharztschiene" zu eliminieren. Darüber hinaus soll der freie Zugang zu einem niedergelassenen Arzt reglementiert werden und nach Möglichkeit in MVZ´s nach Vorbild der DDR-Poliklinik mit angestellten Ärzten kanalisiert. Dieses Vorgehen birgt Risiken für die wohnortnahe Versorgung der Patienten, die leider in den gesundheitspolitischen Äußerungen der SPD nicht vorkommen.
Auf dem Boden einer transparenten Gebührenordnung und Direktabrechnung mit dem Patienten stellen wir selbständigen Ärzte uns gerne dem Wettbewerb, weil ein selbständiger Arzt immer leistungsbereiter und damit für den Patienten besser sein wird. Aber jeder Versuch, Direktabrechnung mit dem Patienten stärker als bisher im Gesundheitssystem zu verankern wird namentlich von Vertretern der SPD mit dem Wort "Vorkasse" diffamiert. Dagegen wehren wir uns - und müssen uns dabei auch mit unüblichen Methoden Gehör verschaffen.
Vor diesem Hintergrund meine Fragen:
1. Warum darf der Patient nicht selbst entscheiden, ob er sich solidarisch oder kapitalgedeckt versichern will? Warum gibt es die Pflichtversicherungsgrenze?
2. Warum treten Sie nicht lautstark dafür ein, das Prinzip der Direktabrechnung innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung zu stärken? Dann kann sich der Patient aussuchen, ob er lieber im MVZ oder in einer freien Praxis versorgt werden möchte.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Müller-Hübenthal,
vielen Dank für Ihre Fragen vom 5. April 2009.

Selbstverständlich ist nichts dagegen einzuwenden, wenn sich Mediziner für ihre Interessen einsetzen. Das ist Teil der Demokratie.

Problematisch ist hingegen die sogenannte "Aktion 15". Ein Arzt-Patientenverhältnis stellt oftmals ein Verhältnis ungleicher Machtverteilung dar, so dass der Patient den Äußerungen seines behandelnden Arztes leichter Glauben schenkt als denen anderer Personen. Aufgrund dieser erhöhten Einflussmöglichkeit halte ich es für zwingend erforderlich, dass sich ein Arzt – soweit sein Auftreten mit seiner beruflichen Tätigkeit in einem unmittelbaren Zusammenhang steht – politisch neutral verhält. Die Stellung des Arztes ist aufgrund seiner Einflussmöglichkeiten im Arzt-Patientenverhältnis, das im besonderen Maß auf Vertrauen beruht, insoweit vergleichbar mit der eines Lehrers. Dieser ist zu Recht wegen seiner besonderen und hervorgehobenen Stellung bei der Ausübung seines Berufes zu politischer sowie religiöser bzw. weltanschaulicher Neutralität verpflichtet.

Schließlich ist auch die Aufmachung der Kampagne "Aktion 15" nicht damit zu rechtfertigen, dass es – wie Sie schreiben – zu den Kernpflichten des Arztberufes gehöre, „über Risiken und Nebenwirkungen aufzuklären“. Denn ein konkreter Aufruf zur Nichtwahl einer demokratischen Partei in den Ärzte-Wartezimmern ist keine Aufklärung, sondern schlichter Missbrauch der Arzt-Stellung.

Zu Ihren Fragen im einzelnen:
1) Die Versicherungspflichtgrenze besteht, um sicherzustellen, dass die gesetzlichen Krankenversicherungen nicht nur mittellose Personen als Mitglieder haben.
2) Die "Direktabrechnung" wird mit dem Wort "Vorkasse" nicht, wie Sie schreiben, "diffamiert", sondern sie ist damit treffend beschrieben. Vielleicht sollten Ärzte, die die "Direktabrechnung" wollen, in ihren Wartezimmern Plakate mit der Forderung aufhängen, dass ihre Patienten künftig die Behandlung zunächst selbst bezahlen sollen. Ich kann mir vorstellen, warum sie das nicht tun...

Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Edathy, MdB