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Frage von Sven H. •

Frage an Sebastian Edathy von Sven H. bezüglich Recht

Guten Tag,

Am 17.12.08 hat das Oberverwaltungsgerichts Lüneburg festgestellt das es für die Datei «Gewalttäter Sport» zurzeit keine zureichende Rechtsgrundlage gäbe und die Speicherung dort damit Rechtwiedrig sind (Aktenzeichen: OVG Lüneburg 11 LC 229/08).
Meine Frage ist :
1. Wie wollen sie verhindern dass von Seiten der Behörden weitere Rechtbeugungen stattfinden?
2. Wie wollen sie sicherstellen dass in solche Dateien nicht unbescholten Bürger gespeichert werden?
3. Wie wollen sie sicherstellen das Personen die, aus diesen Dateien, gelöscht werden , auch wirklich gelöscht werden und nur im System verschoben werden?
4. Wieso ist das Parlament mit seinem Gremien und Ausschüssen seiner Kontrollfunktion nicht gerecht geworden und wieso passiert hier immer noch keine Aufarbeitung?
5. Wieso kann eine Behörde ( in diesem Fall das BKA) sich über bestehende Rechtsverordnung hinwegsetzen ohne das ,das zuständige Ministerium/ Parlament reagiert?

Über eine Antwort würde ich mich freuen

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Hasselbach,

vielen Dank für Ihre Fragen vom 26. Februar 2009 bezüglich der aktuellen Rechtsprechung zur „Gewalttäterdatei Sport“.

Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat sich dem Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover aus dem Mai 2008 angeschlossen, nach dem es für die Führung der Datei „Gewalttäter Sport“ derzeit keine zureichende Rechtsgrundlage gebe, da die in §§ 11, 7 Abs. 6 des Bundeskriminalamtgesetzes vorgeschriebene Rechtsverordnung noch nicht erlassen sei und die für die Verbunddatei „Gewalttäter Sport“ bestehende Errichtungsanordnung nach §34 des Bundeskriminalamtgesetzes diese Rechtsverordnung nicht ersetzen könne.

Hervorheben möchte ich, dass das OVG Lüneburg in der mündlichen Verhandlung deutlich gemacht hat, dass die Notwendigkeit der Datei „Gewalttäter Sport“ als solche nicht in Frage gestellt wird und dass es im Verfahren ausschließlich um die formelle Frage der Rechtsgrundlage geht.

Das Bundesministerium des Innern hat in seiner Antwort auf eine Schriftliche Frage des Bundestagsabgeordneten Volker Beck im Januar 2009 angekündigt, nach gründlicher Prüfung des Sachverhaltes evtl. Rechtsmittel gegen das Urteil einzulegen bzw. ggf. per Rechtsverordnung die im Urteil geforderte Rechtsgrundlage zu schaffen.

Vor dem Hintergrund eines möglichen Revisionsverfahrens vor dem Bundesverwaltungsgerichtes möchte ich zum jetzigen Zeitpunkt keine weiteren Einlassungen zur Thematik machen. Ihre grundsätzlichen Befürchtungen, dass mit der Führung der Datei Rechtsbeugung begangen und Daten unbescholtener Bürger zu Unrecht gespeichert würden, teile ich nicht.

Rechtsverordnungen erlassen darüber hinaus die Bundesminister ohne Zustimmung des Bundestages.

Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Edathy, MdB