Frage an Sebastian Edathy von Udo H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Edathy,
weiter oben verlangen Sie die Beobachtung der Pius-Bruderschaft durch den Verfassungsschutz mit folgenden Argumenten:
"Die Pius-Bruderschaft lehnt Grundzüge von Demokratie und Religionsfreiheit ab. So hat der deutsche Distriktobere Franz Schmidberger gegen die religiöse Neutralität des Staates gewandt und für eine "christliche Gesellschaftsordnung" plädiert, in der etwa die Todesstrafe gelten solle, "keine zivile Ehescheidung" vorzusehen sei, eine "Unauflöslichkeit der Ehe" bestehe, "den vorehelichen und außerehelichen Beziehungen" der "Kampf" angesagt werde und der "Vertrieb von empfängnisverhütenden Mitteln" verboten werde, ebenso wie Zinsspekulation, Großbanken, Abtreibung, "Gotteslästerung, Homosexualität und Pornographie". Er fordert, dass die "Gewalt in Staat und Gesellschaft" "nicht vom Volke", nicht "von der Basis aus, sondern von Gott... folglich bezeichnet das Volk in Wahlen allein diejenigen, die es regieren sollen, verleiht ihnen aber nicht (die) Autorität"."
Passen diese Argumente nicht auch auf fast alle islamischen Organisationen und warum verlangen Sie nicht deren Beobachtung bzw. Verbot?
MFG.
Udo Herrmann
Rehburg, 28. Februar 2009
Sehr geehrter Herr Herrmann,
Ihre Frage vom 16. Februar 2009 habe ich gelesen.
Unklar bleibt mir, was Ihr Anliegen ist.
Die islamischen Organisationen in Deutschland sind ebenso wie die christlichen Organisationen sehr vielschichtig. Daher ist Ihre Aussage, dass die von mir vorgebrachten Argumente, die für eine Beobachtung der Pius-Bruderschaft durch den Verfassungsschutz sprechen, auf „fast alle islamischen Organisationen“ passen würden, schlichtweg falsch. Der weit überwiegende Teil der islamischen Organisationen vertritt keine antidemokratischen Einstellungen. Das gilt auch für die breite Mehrheit christlicher Organisationen.
Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Edathy, MdB