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Frage von Karl-Jürgen H. •

Frage an Sebastian Edathy von Karl-Jürgen H. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Edathy,

mit großer Verwunderung verfolge ich, wie zurzeit von fast allen Parteien am Beispiel der Deutschen Bahn AG wesentliche Elemente des in den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung (GOB) verankerten firmeninternen Kontrollsystems (IKS) über das Datenschutzrecht skandalisiert werden. Von Wirtschaftsprüfern immer wieder eingeforderte Kontrollmaßnahmen werden als „Unternehmens-Selbstjustiz“ in die Nähe krimineller Machenschaften gerückt. Der Bundesdatenschutzbeauftragte möchte die Verarbeitung personenbezogener Daten auf die Gehaltsbuchhaltung beschränkt wissen (tagesschau.de). Wenn er mit Hilfe des Datenschutzrechts die Aufdeckung von Betrügereien verhindern kann, feiert er dies ungeniert als Erfolg.

Wie vereinbaren Sie diese Diskussion mit dem Gebot sparsamer Haushaltsführung in öffentlichen Unternehmen (hier: Deutsche Bahn AG)?

Wie vereinbaren Sie diese Diskussion mit den Bemühungen zur Eindämmung der Korruption in Deutschland?

Wie lange will der Deutsche Bundestag zusehen, wie auf diese Weise (leider!) der gesamte Datenschutz diskreditiert wird?

Mit freundlichen Grüßen

Karl-Jürgen Hanßmann

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Hanßmann,

vielen Dank für Ihre Fragen zum Thema Datenschutz vom 4. Februar 2009.

Die aktuell diskutierten Möglichkeiten zur Verbesserung des Arbeitnehmer–Datenschutzes sollen keineswegs ein firmeninternes Kontrollsystem (IKS) überflüssig machen.

Angesichts der Tatsache aber, dass zum Beispiel jüngst die Deutsche Bahn AG eingeräumt hat, dass im Jahr 2005 offenbar die gesamte Belegschaft von rund 220.000 Beschäftigten anlasslos überprüft wurde und weder Datenschutzbeauftragte noch Mitarbeiter-Vertretung noch die Betroffenen darüber informiert wurden, zeigt sich die dringende Notwendigkeit einer Verbesserung des Arbeitnehmer-Datenschutzes. Eine solche Überwachung trägt m.E. keineswegs zur Bekämpfung von Korruption bei, sondern ist schlichtweg unverhältnismäßig und stößt zu Recht auf Widerspruch.

Ich setze mich daher für eine Regelung im bestehenden Bundesdatengesetz ein, in der a) die Verhältnismäßigkeit von Datenabgleichen konkretisiert wird und b) eine Benachrichtigungspflicht gegenüber dem betrieblichen Datenschutzbeauftragten, dem Betriebsrat und - nach Abschluss der Maßnahme - den Betroffenen festgeschrieben wird.

Mit freundlichen Grüßen

Sebastian Edathy, MdB