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Sebastian Edathy
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Frage von Udo K. •

Frage an Sebastian Edathy von Udo K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Edathy,
ich kann immer noch nicht verstehen, warum Sie bzw. Ihre Fraktion 2007 der Verschärfung des Ehegattennachzugs in der jetzigen Form zugestimmt hat.
Der verpflichtende Vorabsprachkurs macht keinen Sinn, da der Integrationkurs nach Einreise sowieso obligatorisch ist. Zudem werden Ehegatten je nach ihrer Herkunft unterschiedlich behandelt (zb. Koreaner ungleich Thailänder) und Ehegatten von hier lebenden EU-Ausländern bleibt der Kurs samt Prüfung erspart, die von Deutschen Staatsbürger aber nicht.

Meiner Frau und mir brachten die neuen Regelungen 8 Monate Zwangstrennung mit Nervenbelastung, Trennungsschmerz und wirtschaftlichen Nachteilen. Vorteile beim Lernen der Sprache gab es keine, im Gegenteil in Deutschland hätte sie gleich einen "richtigen" Integrationskurs besuchen können, anstatt in Brasilien erst einmal auf einer Warteliste zu versauern.
Und wie können Sie es eigentlich verantworten, dass der Aufenthaltsstatus von Ehegatten (ich spreche nicht von "Arbeitsimmigranten")überhaupt an Sprachzertifikate und wirtschaftliche Gegebenheiten gebunden ist. Verhindert der "Prüfungsdruck" (z.b. Sprachzertifikat B1 für die Niederlassungsfreiheit nach 3 Jahren) nicht die natürliche Begeisterung eine neue Sprache zu lernen und mit den Menschen hier in Kontakt zu kommen? Darf ein Hartz 4 Empfänger keine Frau aus dem Nicht EU-Ausland heiraten?

Ich verstehe immer noch nicht, wie Sie diese Verschärfung des Ehegattenzuzugs zustimmen konnten und hoffe, dass das Verfassungsgericht oder der Europäische Gerichtshof eines Tages handelt.

Abgesehen davon wünsche ich Ihnen für Ihre Arbeit, insbesondere im Bereich Integrations- und Ausländerpolitik viel Erfolg!

Udo Kuffer

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Antwort von
SPD

Berlin, 3. Februar 2009

Sehr geehrter Herr Kuffer,
vielen Dank für Ihre Fragen vom 30. Januar 2009.

Bereits im Rahmen der parlamentarischen Debatte über das sogenannte EU-Richtlinienumsetzungsgesetz, welches einen Sprachnachweis für nachziehende Ehegatten aus bestimmten Ländern zur Pflicht machte, habe ich wiederholt meine verfassungsrechtlichen Bedenken bezüglich dieses Erfordernisses formuliert. Insbesondere die Ungleichbehandlung von Menschen aus visapflichtigen und nichtvisapflichtigen Ländern ist problematisch, auch steht die Regelung insgesamt in einem Konflikt mit Artikel 6 des Grundgesetzes (Schutz der Ehe).

Das Gesetz war ein Kompromiss mit der Unionsfraktion, um endlich eine bundesweite und rechtsverbindliche Regelung für den Umgang mit den sog. Geduldeten – Menschen ohne dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung, die sich jedoch bereits seit geraumer Zeit rechtmäßig in der Bundesrepublik aufhalten – zu schaffen. Dies ist uns gelungen, so dass für einen großen Teil dieser Personengruppe eine Grundlage für einen dauerhaften Aufenthalt in der Bundesrepublik erwirkt werden konnte.

Es liegt doch in der Natur der Sache einer Koalition, dass sich ein Partner nicht in allen Punkten durchsetzen kann. Beim EU-Richtlinienumsetzungsgesetz haben wir entsprechend nicht für jeden Punkt eine sozialdemokratische Lösung aushandeln können. Das Unions-Argument für die Einführung des verbindlichen Sprachnachweises vor der Einreise nach Deutschland war übrigens die Annahme, so dem Phänomen der Zwangsheirat entgegenwirken zu können.

Gleichwohl sind sich die Migrationspolitiker der SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag darin einig, dass die Sprachnachweis-Regelung zu gegebener Zeit auf den Prüfstand gestellt werden muss. Mich Erreichen laufend Hinweise auf eine uneinheitliche Umsetzung des Sprachnachweis-Erfordernisses, zudem kann es meines Erachtens nicht richtig sein, dass in der Regel der Antrag auf Ehegatten-Nachzug erst gestellt werden kann, wenn der Sprachnachweis erbracht ist - dieser sollte im laufenden Antragsverfahren auch nachgereicht werden können. Nicht zuletzt würde ich eine Bewertung des Gesetzes im Rahmen eines Verfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht begrüßen.

Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Edathy, MdB