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Sebastian Edathy
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Frage von Friedrich G. •

Frage an Sebastian Edathy von Friedrich G. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Edathy,

ich habe mich an der Petition zum bedingungslosen Grundeinkommen beim Deutschen Bundestag per Internet beteiligt, und am nächsten Tag finde ich einen Eintrag diesen Inhalts auf der Personensuchseite "123people.de". Ich bin ziemlich enttäuscht, dass es in Bezug auf die Datenverbreitung bzw. Datenschutz offensichtlich keinen Unterschied zwischen Amazon.com und dem Deutschen Bundestag gibt. Ich bitte Sie um eine Einschätzung und vielleicht eine Begründung warum dies so sein muss.

Mit freundlichen Grüßen
F.Gölnitz

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Antwort von
SPD

Berlin, 27. Januar 2009

Sehr geehrter Herr Gölnitz,

vielen Dank für Ihre Zusendung vom 25. Januar 2009 zum Thema Datenschutz.

Ich bin ein wenig überrascht über Ihre Enttäuschung, dass Ihre Beteiligung an der Petition „Reformvorschläge in der Sozialversicherung - Bedingungsloses Grundeinkommen" über allgemeine Suchmaschinen im Internet zu finden ist. Grund dafür ist, dass Sie sich an einer so genannten „öffentlichen Petition“ beteiligt haben.

Um dem Petitionsgrundrecht aus Art. 17 Grundgesetz (GG) noch besser zur Geltung zu verhelfen, hat der Bundestag die Möglichkeit geschaffen, Petitionen auch mit Hilfe des Internets einzureichen. Dabei kann sich der Nutzer entscheiden, ob er eine Einzelpetition oder eine öffentliche Petition einreicht. Weiterhin kann er bei den bestehenden öffentlichen Petitionen mitdiskutieren und diese Petition mitzeichnen.

Die Internetseiten des Deutschen Bundestages weisen unter www.bundestag.de hinreichend auf die Geltung der Richtlinie für die Behandlung von öffentlichen Petitionen hin. Dort heißt es unter Ziffer 7: „Mitzeichner einer öffentlichen Petition oder Personen, die sich mit Diskussionsbeiträgen daran beteiligen, geben ihren Namen, ihre Anschrift und E-Mail-Adresse an. Veröffentlicht werden der Name und das Bundesland bzw. Land, in dem diese Person wohnt, sowie das Datum des Beitrages.“

Da die Internetseiten des Deutschen Bundestages öffentlich sind, haben die allgemeinen Suchmaschinen darauf Zugriff und verzeichnen demnach „Treffer“ unter Ihrem Namen. Sofern Sie eine solche Veröffentlichung nicht wünschen, sollten Sie den Weg einer Einzelpetition auf dem Postwege oder per E-Mail an den Petitionsausschuss wählen.

Angesichts der eindeutigen Hinweise auf die Öffentlichkeit der Petition kann ich Ihre Empörung nicht teilen.

Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Edathy, MdB