Frage an Sebastian Edathy von Martina K. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Edathy,
erstmal vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort. Ich habe allerdings noch einige Rückfragen.
Im Entwurf steht u.a. (ich zitiere): "Sofern die Datenübertragung zugleich einen Telekommunikationsvorgang darstellt (z.B. das Senden einer Email), sind die Protokolldaten zugleich Verkehrsdaten im Sinne des TKG. Entsprechendes gilt hinsichtlich Protokolldaten, die bei der Nutzung von Telemedien anfallen." Gerade der letzte Satz gibt mir ziemlich zu denken. Unter "Protokolldaten", und bitte korrigieren Sie mich, wenn ich es verkehrt verstehe, sind u.a. die Logfiles aller Besucher gemeint.
Weiter heißt es: "Die Beteiligten des Kommunikationsvorgangs sind spätestens nach dem Erkennen und der Abwehr eines Schadprogramms oder von Gefahren, die von einem Schadprogramm ausgehen, zu benachrichtigen, wenn sie bekannt sind oder ihre Identifikation ohne unverhältnismäßige weitere Ermittlungen möglich ist und nicht überwiegende schutzwürdige Belange Dritter entgegenstehen. Die Unterrichtung kann unterbleiben, wenn die Person nur unerheblich betroffen wurde und anzunehmen ist, dass sie an einer Benachrichtigung kein Interesse hat."
Auch wenn im Entwurf steht, dass diese gesammelten Daten nach spätestens drei Monaten vernichtet werden müssen, irritiert mich, dass die Unterrichtung unterbleiben kann, wenn eine Person nur unerheblich davon, also der Logspeicherung und Auswertung, betroffen wurde.
Wie wird sichergestellt, dass die Daten nicht für weitere Aktionen missbraucht werden? Wie stellt sich die Bundesregierung vor, der Bevölkerung die Angst vor der "Totalausspähe" zu nehmen? Mit welchen Argumenten sollen wir im kommenden Wahlkampf entsprechenden Angriffen (z.B. Stasi2.0) entgegen treten? Mit welchen Argumenten sollen wir u.a. der Frage: "Wie können oder sollen Bürger ihrem Staat vertrauen, der ihnen aufgrund bestimmter Gesetze sein Misstrauen ausspricht? " entgegnen? Ich weiß nämlich keine Antworten darauf.
Vielen Dank für Ihre Antworten
Martina Kausch (SPD)
Berlin, 27. Januar 2009
Sehr geehrte Frau Kausch,
vielen Dank für Ihre Nachfrage vom 21. Januar 2009.
Wie Sie wissen, handelt es sich bei dem von Ihnen thematisierten „Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Sicherheit in der Informationstechnik des Bundes“ bislang lediglich um einen Regierungsentwurf, der vom Kabinett am 14. Januar 2009 beschlossen wurde. Dieser Entwurf wurde indes noch nicht in das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren, in dem oftmals Änderungen beschlossen werden, eingebracht. Deshalb verzichte ich zunächst auf weitere inhaltliche Stellungnahmen in Bezug auf diesen Entwurf. Darüber hinaus hatte ich bereits in meiner vorherigen Antwort darauf hingewiesen, dass die Daten einer strengen Zweckbindung unterliegen.
Hinsichtlich Ihrer letzten Frage möchte ich darauf hinweisen, dass dem Staat neben der Aufgabe der Gewährleistung des Schutzes des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung auch die Verpflichtung des Schutzes der Bürgerinnen und Bürger vor Gefahren und der Beeinträchtigung ihrer Sicherheit obliegt. Ich vertrete daher die Auffassung, dass eine „Totalüberwachung“ selbstverständlich in einem Rechtsstaat undenkbar ist. Gleichermaßen halte ich aber auch eine Ablehnung jedweder Datenspeicherung für falsch. Vielmehr gilt es zu gewährleisten, dass die Balance zwischen staatlichen Sicherheitsinteressen und bürgerlichen Freiheitsrechten gewahrt bleibt. Dafür setzt sich die SPD-Bundestagsfraktion ein.
Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Edathy, MdB