Frage an Sebastian Edathy von Martina K. bezüglich Recht
Die Organisation Vorratsdatenspeicherung schrieb heute: Der neue Vorstoß des Bundesinnenministers ist im Entwurf eines „Gesetzes zur Stärkung der Sicherheit in der Informationstechnik des Bundes“ vom 14.01.2009 versteckt. Jeder Anbieter von Internetdiensten wie Google, Amazon oder StudiVZ soll danach künftig das Recht erhalten, das Surfverhalten seiner Besucher ohne Anlass aufzuzeichnen – angeblich zum „Erkennen“ von „Störungen“. Tatsächlich würde der Vorstoß die unbegrenzte und unbefristete Speicherung jeder Eingabe und jedes Mausklicks beim Lesen, Schreiben und Diskutieren im Internet legalisieren. Die Surfprotokolle dürften an Polizei, Bundeskriminalamt, Geheimdienste sowie an die Unterhaltungsindustrie herausgegeben werden. Eine richterliche Anordnung ist nicht vorgeschrieben, eine Beschränkung auf schwere Straftaten nicht vorgesehen. "
Wie stehen SIe als MItglied des Innenausschusses zu dieser Problematik? Wie ist die Position der Bundes-SPD zu dieser doch recht bedenklichen Information?
Ich wäre Ihnen für entsprechende Informationen sehr dankbar.
Mit freundlichen sozialdemokratischen Grüßen
Martina Kausch
Sehr geehrte Frau Kausch,
vielen Dank für Ihre Fragen vom 21. Januar 2009 zum von der Bundesregierung beschlossenen Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Sicherheit in der Informationstechnik des Bundes.
Speziell gehen Sie auf den in dem Gesetzentwurf vorgesehenen neuen § 15 Absatz 9 Telemediengesetz (TMG) ein. Diese Vorschrift lehnt sich an § 100 Abs. 1 Telekommunikationsgesetz (TKG) an, der es bereits jetzt Diensteanbietern ermöglicht, Nutzungsdaten zu erheben und zu verwenden, falls dies zum Erkennen, Eingrenzen oder Beseitigen von Störungen der technischen Einrichtungen erforderlich ist. Nach der Entwurfsbegründung besteht aufgrund der bislang fehlenden Möglichkeit im Telemediengesetz eine Lücke im Bereich der Erlaubnistatbestände, denn auch die Telemedienanbieter benötigen eine entsprechende Ermächtigung, um Angriffe abwehren zu können. Zur Erkennung und Abwehr bestimmter Angriffe gegen Webseiten und andere Telemedien ist die Erhebung und kurzfristige Speicherung und Auswertung der Nutzungsdaten erforderlich. Die Anbieter von (Telemedien-)Diensten im Internet müssen ihre System nicht nur zum Selbstschutz gegen Manipulationen, Hacking oder Verfügbarkeitsangriffe schützen, sondern sie müssen ihre Systeme auch gegen Angriffe härten, die diese Systeme nur als Zwischenstation für Angriffe auf die Nutzer der Dienste missbrauchen.
Ich habe bereits öffentlich mitgeteilt, dass ich keinen Anlass sehe, um auf Änderungen an dem Entwurf aus dem Bundesministerium des Innern zu drängen. Die Speicherung der Daten darf allerdings nur zur Abwehr und Beseitigung technischer Störungen im Internet geschehen. Dabei muss die strenge Zweckbindung der Daten nach dem Telemediengesetz unangetastet bleiben, und eine Datenverarbeitung darf nur zulässig sein, soweit und so lange dies für die Absicherung der Technik tatsächlich erforderlich ist. Unter diesen Voraussetzungen ist die Gesetzesänderung meiner Auffassung nach verhältnismäßig. Allerdings müssen nicht zuletzt die Datenschutzbeauftragten sicherstellen, dass die Zweckbindung eingehalten wird und kein Internetanbieter grundlos die Gewohnheiten seiner Nutzer ausspäht.
Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Edathy, MdB