Frage an Sebastian Edathy von Paul H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Hallo Herr Edahty
Im Zuge der Ermittlungen im "Fall Mannichl" wurde ein Münchener Ehepaar etwa eine Woche lang inhaftiert. Zeitungen wie die Süddeutsche (die nicht unbedingt gerade als rechtsextrem gilt) berichten nun, diese hätten als Alibi eine Observierung durch den VS nachweisen können, trotzdem wurden sie etwa eine Woche lang in Gewahrsam genommen.
Werden sie sich um diesen Fall um Aufklärung bemühen und in ihrem Ausschuß behandeln, sollten die Vorwürfe sich als wahr beweisen?
Sollten für sie persönlich eigentlich alle Menschen vor der Justiz gleich behandelt werden oder sollten Unterschiede aufgrund von politischer Gesinnung gemacht werden?
Würden sie sich als Ausschussvorsitzender des Inneren für zwei sog. "Neonazis" einsetzen, wenn diese trotz eines absolut "wasserdichten" Alibis von der Justiz länger als erforderlich in Haft behalten wurden?
Werden sie einen Untersuchungsausschuß zur Aufklärung der Umstände einfordern?
(oder geht ihnen das Schicksal der Beiden auf deutsch gesagt am "PoPo vorbei, weil es ja Neonazis sind, die nach Meinung vieler als "vogelfrei" betrachtet werden müssen?)
Die letzten Fragen sind allgemein gestellt, beziehen sich nicht ausdrücklichen auf den "Fall Mannichl"
Berlin, 27. Januar 2009
Sehr geehrter Herr Heller,
Ihre Zuschrift vom 20. Januar 2009 habe ich gelesen.
Dazu teile ich Ihnen mit, dass bereits Artikel 3 des Grundgesetzes die allgemeine Gleichbehandlung gebietet – dies gilt selbstverständlich ungeachtet der jeweiligen politischen Orientierung.
Im Übrigen gebe ich zu Bedenken, dass die von Ihnen kritisierte bayerische Polizei bzw. Justiz nicht zum Bund, sondern zum Land Bayern gehört. Dem Deutschen Bundestag ist es indes schon nach Artikel 44 des Grundgesetzes in Verbindung mit dem Gesetz zur Regelung des Rechts der Untersuchungsausschüsse des Deutschen Bundestages (PUAG) verwehrt, einen Untersuchungssausschuss zu Themen einzurichten, die nicht zur Kompetenz des Bundes gehören.
Schließlich möchte ich darauf hinweisen, dass die Anordnung bzw. Aussetzung der Untersuchungshaft nach dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der Gewaltenteilung der Rechtsprechung übertragen ist. Demnach fehlen mir als Teil der Legislative von vornherein die Möglichkeiten, mich in entsprechenden (Ermittlungs-)Verfahren für Tatverdächtige einzusetzen.
Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Edathy, MdB