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Frage von Lilo W. •

Frage an Sebastian Edathy von Lilo W. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrter Herr Edathy.
Die CDU/CSU fordern den möglichen Migrationshintergrund von Tatverdächtigen mit deutschen Pass in die Kriminalstatistik aufzunehmen. Sie antworten darauf:" "Das ist rechtspopulistische Schaumschlägerei und absolut nicht hilfreich",

Was halten SIE denn für hilfreich? Wie soll man herausfinden, welche Bevölkerungsgruppe hauptsächlich an kriminellen Delikten beteiligt ist, mehr noch, welche die Intensivtäter stellt?
Wenn Sie natürlich glauben, dass man keinen Unterschied zwischen Deutschen verschiedener Herkunft machen darf, und man deshalb nicht nachfragen darf, müsste man dann nicht sehr viel zurückhaltener sein mit Einbürgerungen sein?

Andererseits forderten Sie kriminelle Taten von Rechtsextremisten nicht mehr mit Bewährung zu ahnden. Mal abgesehen davon, dass sie damit zweierlei Recht fordern, ist hierbei noch zu bemerken, dass seit 2008 schon solche Taten als rechtsextremistisch gelten, und in die Kriminalstatistik aufgenommen werden, wenn es sich z.B. um gemalte Hakenkreuze oder SS-Zeichen handelt. Obschon bei z.B. einem Hakenkreuzgeschmiere an einer Häuserwand niemand wirklich sagen kann, ob diese wirklich von einem Rechtsextremen gemalt wurden.
Meine Frage an Sie:
Halten Sie denn dies für hilfreich, und wenn ja, wofür?
Ich stelle fest: im ersten Fall wollen Sie eine Aufklärung verhindern und im 2. Fall sind Sie wenig ängstlich sowohl zweierlei Recht zu fordern als auch "Straftaten" in die Kriminalstastik aufzunehmen, die möglicherweise eine Lapalie sind und von denen nicht mal feststeht, wer diese denn begangen hat.

Wie kann ich das verstehen? Was trägt dies zu mehr Sicherheit bei? Wie soll ich als Bürger noch vertrauen in unser Recht haben, wenn Sie als Bundestagsabgeordneter solches fordern u. andererseits Aufklärung verhindern wollen?

Mit freundl. Grüssen
L.Witter

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Witter,
Ihre Fragen vom 3. Januar 2009 habe ich gelesen.

Zum Thema der einheitlichen Erfassung von mutmaßlich rechtsextremistisch motivierten Straftaten habe ich mich auf dieser Plattform bereits eingehend geäussert.

Den Vorschlag, deutsche Straftäter in der Kriminalitätsstatistik entsprechend der "Herkunft" zu erfassen, ist nach meinem Dafürhalten rechtswidrig. Es gibt keine deutschen Staatsbürger erster und zweiter Klasse. Alles andere wäre eine Diskriminierung, die Artikel 3 des Grundgesetzes verbietet. Mir in diesem Zusammenhang vorzuwerfen, Aufklärung verhindern zu wollen, ist absurd und wird von mir zurückgewiesen.

Noch zwei Randbemerkungen:

1) Wie sollte denn die Erfasung des "Migrationshintergrundes" konkret vor sich gehen? (Vermeintlich) ausländischer Nachname? Überprüfung, ob der Betroffene im Laufe seines Lebens eingebürgert wurde, aufgrund des ius-soli-Prinzips im Staatsbürgerschaftsrecht oder seine Eltern, Großeltern, Urgroßeltern? Gentest?! Die deutsche Staatsbürgerschaft ist keine ethnische Kategorie, sondern eine Rechtsform.

2) Nach kriminologischen und sozialwissenschaftlichen Untersuchungen ist für Kriminalitätsneigung nicht ethnische Zugehörigkeit, sondern sozialer Hintergrund ein wichtiger Faktor. Hat irgendjemand bisher gefordert, dass der Bildungsabsschluss eines Straftäters oder sein Haushaltseinkommen Eingang in die Kriminalitätsstatistik findet? Nein! Warum nicht? Weil das diskriminierend wäre! Wie viel mehr diskriminierend wäre dann erst die Erfassung des tatsächlichen oder vermeintlichen Migrationshintergrundes eines deutschen Straftäters!

Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Edathy, MdB