Frage an Sebastian Edathy von Thorsten S. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Edathy,
im Zuge einschlägiger Presseberichte fordern Sie die Einberufung eines Demokratiegipfels. Als Begründung geben Sie den angeblichen exorbitanten Anstieg rechtsextremistischer Delikte im Vergleich zu den Vorjahren an.
Ich erhoffe mir von Ihnen, als einem der vordersten Kämpfer gegen den Rechtsextremismus eine Antwort, ob dieser Anstieg nicht auch der im Jahre 2008 eingeführten geänderten Zählweise hinsichtlich rechtsextremistisch motivierter Straftaten geschuldet ist?
Habe Sie diesen Umstand in Ihre Betrachtungsweise mit enbezogen, denn er dürfte nicht unbeträchtlich sein?
Wird das Attentat auf Herrn Mannichl, zu dessen aktuellen Ermittlungsstand ja noch gar nicht feststeht, ob es sich um eine rechtsextrem motivierte Straftat handelt, ebenfalls in dieser Statistik auftauchen?
Ich wünsche ihnen einen guten Rutsch und ein frohes neues Jahr
Berlin, 2. Januar 2009
Sehr geehrter Herr Schwarzer,
vielen Dank für Ihre Fragen vom 28. Dezember 2008.
Eine Vereinheitlichung der Zählweise rechtsextremer Straftaten ist sinnvoll. Erst eine bundeseinheitliche Erfassung macht einen wirklichen Vergleich zwischen Bundesländern möglich. Es spricht viel dafür, bei Propagandadelikten mit rechtsextremem Inhalt auch eine rechtsextreme Motivation anzunehmen. Die Statistik dürfte damit das Ausmaß derartiger Straftaten in Deutschland zukünftig sehr viel genauer abbilden als dies bisher der Fall war. Denn in einigen Bundesländern sind Delikte wie Hakenkreuz- oder NS-Schmierereien erst dann als rechtsextrem eingestuft worden, wenn Täter und Motivation explizit zu ermitteln waren. Gerade bei derartigen Propagandadelikten ist die Aufklärungsquote aber relativ gering.
Dagegen, dass das Anwachsen der Zahl rechtsextremistischer Straftaten auf rein statistischen Effekten beruht, spricht, dass nach vorläufigen Zahlen des Bundesinnenministeriums für das Jahr 2008 auch die Zahl der Gewalttaten im Vergleich zum Vorjahr um über 15 Prozent auf 639 angestiegen ist.
Die endgültige Beurteilung des Angriffs auf Herrn Mannichl kann erst nach Abschluss der Ermittlungen erfolgen. Nach jetzigem Ermittlungsstand geht die Polizei von einer Straftat mit rechtsextremem Hintergrund aus.
Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Edathy, MdB