Frage an Sebastian Edathy von Thomas W. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Edathy,
ich bin persönlich sehr erstaunt über die Form der Rechtsauffassung welche Sie vetreten. Konkret geht es um die Äußerungen das rechtsextremistische Taten ohne Bewährung geahndet werden sollen. Unser Grundgesetz Art.3 sagt aber etwas anderes aus. Warum geben Sie rechtsextremistischen Taten einen anderen Stellenwert ? Warum treten Sie nicht dafür ein alle Straftaten die einen extremistischen, religiösen Hintergrund haben härter zu bestrafen? Ist ein, wie oft verniedlichend dargestellt,Chaot der Linksextremisten ,welcher den Polizisten Steine und Flaschen entgegenwirft und damit Verletzungen bewußt in Kauf nimmt weniger Wert zu bestrafen? Und ein Ausländer der in Berlin einen Polizisten mit dem Messer verletzt, hat der eine mildere Strafe verdient? Alle Gewalt die gegen den Staat, meißt gegen Polizisten, ausgeht gehört gleichermaßen bestraft. Woher nehmen Sie das Recht hier zu differenzieren, und aus welchem Grund?