Frage an Sebastian Edathy von Christoph M. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Edathy,
ich zitiere Sie aus dem Interview "Edathy fordert nach Passauer Messer-Attacke deutlich schärfere Strafvorschriften" der online Ausgabe der "Neun Osnabrücker Zeitung" (NOZ) vom 15.12.2008:
"Bei Körperverletzungen mit rechtsextremer Motivation darf es grundsätzlich keine Bewährungsstrafen mehr geben. Die Täter gehören sofort hinter Gitter, weil ihre Beweggründe besonders verwerflich sind.“
Dazu meine Fragen:
(1) Ist Ihnen Artikel 3 des Deutschen Grundgesetzes bekannt?
(2) Wie rechtfertigen Sie Ihre obige Aussage im Licht der "Gleichheit vor dem Gesetz"?
(3) Würden Sie obige Ansicht auch bei "linksextremer Motivation" vertreten?
(4) Stimmen Sie mir zu, dass eine extreme Motivation, egal ob links, rechts oder religiös, nicht dazu führen darf, den Boden der Rechtstaatlichkeit zu verlassen?
Mit freundlichen Grüßen
Christoph Meyer
Sehr geehrter Herr Meyer,
ich bedanke mich für Ihre Fragen.
Inhaltlich darf ich auf meine Antworten auf entsprechende Fragen der Herren Hild und Kizina verweisen, die ich heute beantwortet habe.
Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Edathy, MdB