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Frage von Hartmut N. •

Frage an Sebastian Edathy von Hartmut N. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Edathy,

ich beziehe mich auf ihre Ausführungen zum Dienstrechtsneuordnungsgesetz (DNeuG).

Nach "altem" Recht hätte ich genau im Januar 2009 einen weiteren Stufensprung erfahren, d.h. nach 4jähriger Wartezeit Erreichen der Stufe 11. Jetzt lese ich mit Erschrecken, dass das DNeuG zum 01.01.2009 kommen soll. Heißt das dann konkret für mich, dass ich dann der nächst darunterliegenden Stufe zugeordnet werde und wiederum 4 Jahre auf den nächsten "Sprung" warten muss?

Für Ihre kompetente Antwort danke ich im Voraus!

mfG
H. Neumann

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Antwort von
SPD

Berlin, 18. Dezember 2008

Sehr geehrter Herr Neumann,
vielen Dank für Ihre Frage vom 8. Dezember 2008 zum Dienstrechtsneuordnungsgesetz (DNeuG).

Die Überleitung in die neuen Gehaltstabellen, die übrigens erst zum 1. Juli 2009 wirksam werden, erfolgt auf der Grundlage der gezahlten Beträge, d.h. Grundgehalt, allgemeine Stellenzulage und anteilige Sonderzahlung.

Die Zuordnung selbst bestimmt sich nach der Überleitungstabelle. Danach erfolgt eine Zuordnung entweder sofort in eine Stufe der neuen Grundgehaltstabelle oder in eine Überleitungsstufe. Im letzteren Fall erfolgt der Aufstieg in die zugehörige Stufe der neuen Grundgehaltstabelle zu dem Zeitpunkt, in dem der Stufenaufstieg nach bisherigem Recht erfolgt wäre.

Daher gehe ich davon aus, dass Ihnen keine Nachteile durch die gesetzlichen Neuregelungen entstehen werden.

Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Edathy, MdB