Frage an Sebastian Edathy von Wolfgang M. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Edathy,
ich bitte die Frage von Frau Durante zu beantworten, ob Telekombedienstete der Jahrgänge 1954 und 55 nach inkrafttreten des Dienstrechtsneuordnungsgesetzes in dem Ihrem 55-igsten Geburtstag folgendem Monat, oder erst 8 bzw. 9 Monate später in den Vorruhestand gehen können. Ihrer Antwort an Frau Durante kann ich dies leider nicht entnehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Maintok
Telekombedienster
Rehburg, 15.11.2008
Sehr geehrter Herr Maintok,
vielen Dank für Ihre Zuschrift vom 13. November 2008.
Meines Erachtens war meine Beantwortung (3. November 2008) der Eingabe von Frau Durante vom 30. Oktober 2008 recht klar.
Ergänzend darf ich Sie auf meine Antwort (15. November 2008) auf die Fragen von Herrn Mehrmann vom 13. November 2008 aufmerksam machen.
Das vom Bundestag beschlossene Dienstrechtsneuordnungsgesetz (DNeuG) sieht vor, dass durch eine Verlängerung der Laufzeit der Vorruhestandsregelung für Beamte in Postnachfolgeunternehmen bis zum 31. Dezember 2012 der antragsberechtigte Personenkreis auf die Jahrgänge 1956 und 1957 ausgeweitet wird.
Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Edathy, MdB