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Frage von Eberhard M. •

Frage an Sebastian Edathy von Eberhard M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Dienstrechtsneuordnungsgesetz

Sehr geehrter Herr Edathy,

soweit ich den Vorgang mitverfolgen konnte, wurde am 12.11.2008 in der abschließenden Lesung dem Dienstrechtsneuordnungsgesetzes zugestimmt.
Ab wann wird dieses Gesetzt voraussichtlich wirksam (01.01.2009?).

Als Mitarbeiter der Deutsche Telekom AG interessiert uns besonders ob auch folgendem Sachverhalt zugestimmt wurde: „Der Gesetzentwurf zum Dienstrechtsneuordnungsgesetz in der Fassung des Änderungsantrages der Koalitionsfraktionen sieht derzeit vor, dass in § 4 des Gesetzes zur Verbesserung der personellen Struktur beim Bundeseisenbahnvermögen und in den Postnachfolgeunternehmen die Angabe "31. Dezember 2010" durch die Angabe "31. Dezember 2012" ersetzt wird.“

Herzlichen Dank für ihren Einsatz.

Mit freundlichen Grüßen

Eberhard Mehrmann

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Mehrmann,

vielen Dank für Ihre Fragen vom 13. November 2008. Sie schreiben mir bezüglich des Gesetzes zur Neuordnung und Modernisierung des Bundesdienstrechts (DNeuG).

1) Der Bundestag hat am 12. November 2008 entsprechend dem Vorschlag des Innenausschusses beschlossen, eine Neufassung von §4 des Gesetzes zur Verbesserung der personellen Struktur beim Bundeseisenbahnvermögen und in den Postnachfolgeunternehmen vorzunehmen. Diese beinhaltet eine Verlängerung der Vorruhestandsregelung für Beamte in Postnachfolgeunternehmen um zwei Jahre bis zum 31. Dezember 2012 (statt "31.12.2010" heisst es künftig im Gesetz "31.12.2012"). Dies können Sie der Seite 250 der vom Parlament angenommenen Beschlussempfehlung des Innenausschusses (Bundestagsdrucksache 16/10850) entnehmen. Zur Begründung heisst es in dieser Drucksache auf Seite 346, damit werde "der Kreis der Antragsberechtigten für den Vorruhestand vergrößert".

2) Das Gesetz soll zum 1. Januar 2009 in Kraft treten. Die Abstimmung im Bundesrat ist für den 19. Dezember 2008 vorgesehen. Da Regelungen des Bundesamtenrechtes nicht der Zustimmung der Länder bedürfen, wird der Beschluss des Bundestages in der Sache nicht "gekippt" werden können.

Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Edathy, MdB