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Frage von Michael H. •

Frage an Sebastian Edathy von Michael H. bezüglich Recht

Sehr geehrte Herr Edathy,

zu der anstehenden Abstimmung der BKA-Novelle und der Befugnis zu Online-Durchsuchungen gibt es viel Kritik. Vor allem wegen des weitreichenden Eingriffs in die Privatsphäre.

Ich sehe noch einen ganz anderen Widerspruch in der Debatte zu Online-Durchsuchungen, der noch nicht hinreichend geklärt ist bzw. ein große Gefahr birgt.

Wenn ich richtig informiert bin, will die SPD verhindern, dass für die Installation eines Spähprogramms auf dem Zielcomputer das Eindringen der Wohnung untersagt sein soll. So bleibt nur noch die Einschleusung durch das Netz. Genau das halte ich für gefährlich. Programme, die sich heimlich durch das Netz in Computersysteme einnisten, sind Schad-Software. Sie umgehen Sicherheitsbarrieren eines Systems oder nutzen gezielt Lücken und Manipulieren Daten.

Wenn Online-Durchsuchungen bei der Verfolgung von schweren Straftaten notwendig sind, dann gibt es für mich keine andere Alternative, als die Installation der Spionage-Software durch eine autorisierte Person vor Ort durchzuführen. So bleibt die Einschleusung durch das Netz und der darin befindlichen Gefahren aus und es ist die Sicherheit gegeben, dass das System auch zur Zielperson gehört. Nur so kann eine „ordnungsgemäße“ Funktion gewährleistet werden.

Niemand kann bei der Einschleusung von Spionage-Programmen durch das Netz sicher sein, welche Auswirkungen das hat. Man kann davon ausgehen, dass jede Schadsoftware, die im Netz kursiert, analysiert wird. Das BKA soll sich der gleichen Methoden des „Cybercrime“ bedienen. Die Folgen sind unabsehbar und bringen noch mehr Unsicherheit für das Netz und der angeschlossenen Systeme. Und das führt zu weiterem Wettrüsten.

Finden Sie nicht auch, dass bei solchen höchst sensiblen Abhörmethoden die größtmögliche Sicherheit gegeben sein muss, und dass sie nur gegeben sein kann, wenn es autorisiertes Personal vor Ort macht? Genau wie bei der Installation von Mikrofonen und Kameras?

Mit freundlichen Grüßen
M. Hassel

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Hassel,

ich bedanke mich für Ihre Frage vom 11. November 2008.

Sie befürworten das heimliche Betreten einer Wohnung zur Durchführung der sogenannten Online-Durchsuchung.

Ich lehne dieses ab.

Es gibt in Deutschland keine Befugnis zum heimlichen Betreten einer Wohnung für die Durchführung von Durchsuchungs-Maßnahmen. Eine solche Befugnis wird zudem nie meine Zustimmung finden.

Die Online-Durchsuchung ist per se ein Grundrechtseingriff, der unter den im BKA-Gesetz definierten Bedingungen im Einzelfall gerechtfertigt sein kann. Diese Maßnahme mit einem heimlichen Wohnungs-Zutritt zu verbinden, wäre eine Potenzierung des Grundrechtseingriffs, welche ich ablehne. Auskunft des BKA war stets, dass die Online-Durchsuchung ohne Betreten der Wohnung möglich sei. Letzteres würde zudem eine Verfassungsänderung erforderlich machen, gegenüber welcher ich grundsätzliche Bedenken hätte.

Eine "ferngesteuerte" Online-Durchsuchung im Einzelfall ist in meinen Augen ein weniger schwerer Grundrechts-Eingriff als die Erlaubnis zur heimlichen Wohnungs-Betretung zwecks Installation eines Ausspäh-Programms auf einem Rechner. Sie sehen das genau umgekehrt, was Ihr gutes Recht ist. Ich halte allerdings meine Position für begründeter, weil meines Erachtens die Unverletztlichkeit der Wohnung höher zu bewerten ist als der Schutz eines Rechners vor Zugriffen von außen.

Zwei abschließende Anmerkungen bezüglich unrichtiger Formulierungen in Ihren Ausführungen:

- Nicht "will die SPD verhindern, dass für die Installation eines Spähprogramms auf dem Zielcomputer das Eindringen der Wohnung untersagt sein soll", sondern wir wollten nicht und haben verhindert, dass dies erlaubt wird.

- Es geht beim BKA-Gesetz nicht um "Verfolgung von schweren Straftaten", sondern um Gefahrenabwehr bei Terrorismus-Verdacht.

Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Edathy, MdB