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Sebastian Edathy
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Frage von Gisela B. •

Frage an Sebastian Edathy von Gisela B. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Edathy,
soweit ich es verfolgen konnte, soll ja am Mittwoch, dem 12.11.08, die abschließende Lesung des Dienstrechtsneuordnungsgesetzes stattfinden.
Was mich sehr bewegt, ist die Gleichstellung eingetragener Lebenspartner/innen hinsichtlich Familienzuschlägen und besonders der Hinterbliebenenversorgung. Sie befürworten diese doch, richtig? Heute las ich nun im Netz, dass trotz der überwiegend positiven Experten-Gutachten eine Gleichstellung in den Änderungsanträgen nicht vorgesehen ist. Trifft das zu? Hat die SPD insgesamt eine klare Position zugunsten der Gleichstellung? (Von der CDU will ich hier lieber schweigen.) Können Sie noch irgendetwas tun, um dieser schreienden Ungerechtigkeit ein Ende zu setzen?
Wie sehen sie die Verpflichtung, sich mit den EU-Richtlinien/dem EU-Recht (z.B. AAG) zu harmonisieren? Darf die Reform des Dienstrechts diese wirklich ignorieren?
Mit freundlichem Gruß G. Brünner

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Antwort von
SPD

Berlin, 13. November 2008

Sehr geehrte Frau Brünner,
vielen Dank für Ihre Fragen vom 10. November 2008 zum Dienstrechtsneuordnungsgesetz (DNeuG) und zur Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften.

Leider hat die SPD im Rahmen des parlamentarischen Gesetzgebungsverfahrens die Forderung nach einer Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaften gegen die Union nicht durchsetzen können. Ich bedauere dies.

Wie ich Ihnen in meinen beiden Antworten vom 1. April 2008 bereits verdeutlicht habe, würde ich eine Gleichstellung begrüßen. An meiner Meinung hat sich nichts geändert, so dass ich weitgehend auf meine vorherigen Antworten unter www.abgeordnetenwatch.de ( http://abgeordnetenwatch.de/sebastian_edathy-650-5810--f104738.html#frage104738 und http://abgeordnetenwatch.de/sebastian_edathy-650-5810--f104741.html#frage104741 ) verweise.

Hinsichtlich Ihrer Frage nach einer klaren Position der SPD zur Gleichstellung finden Sie nachfolgend zwei Pressemitteilungen der SPD-Bundestagsfraktion:

1) Presseerklärung vom 01.04.08

Gleichstellung von Lebenspartnerschaften in der Beamtenversorgung überfällig

AG Inneres
Zu dem heutigen Urteil des Europäischen Gerichtshofes in der Rechtssache C-267/06 (Maruko) erklärt der zuständige Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion Siegmund Ehrmann:
Heute hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass die Richtlinie 2000/78/EG des Rates gebietet, die Hinterbliebenenversorgung in berufsständischen Versorgungseinrichtungen auch auf Lebenspartner zu erstrecken, wenn die Lebenspartnerschaft nach nationalem Recht insoweit der Ehe vergleichbar ist. Da es sich um ein Vorabentscheidungsverfahren handelt, wird der Rechtsstreit endgültig erst von dem vorliegenden nationalen Gericht, hier dem Verwaltungsgericht München, entschieden. Es kann aber nicht mehr zweifelhaft sein, wie dieses Urteil ausfallen wird, denn das Institut der Lebenspartnerschaft im deutschen Recht sieht Unterhalts- und Erbansprüche zwischen Lebenspartnern wie zwischen Eheleuten vor. Daraus folgt, dass hinterbliebene Lebenspartner wie hinterbliebene Ehegatten zu behandeln sind, wenn die Versorgung vom Anwendungsbereich der Richtlinie erfasst wird. Dieser erstreckt sich nicht nur auf berufsständische Versorgungseinrichtungen, sondern auch auf die Beamtenversorgung, weil sie aus gemeinschaftsrechtlicher Sicht ein Betriebsrentensystem darstellt. Die Gesetzgeber in Bund und Ländern sind deshalb jetzt aufgerufen, das Beamtenversorgungsrecht entsprechend zu novellieren. Wir appellieren an die CDU/CSU-Bundestagsfraktion, den Weg frei zu machen, um die Lebenspartner in die Beamtenversorgung des Bundes einzubeziehen, nachdem dazu jetzt auch eine zwingende rechtliche Notwendigkeit besteht.

2) Pressemitteilung vom 05.06.08

Lebenspartnerschaften beim Familienzuschlag gleichstellen

AG Familie, Senioren, Frauen und Jugend Anlässlich der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Familienzuschlag für eingetragene Lebenspartnerschaften von Beamten erklären die familienpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Caren Marks und ihre Stellvertreterin Renate Gradistanac: Die Begründung des Bundesverfassungsgerichts, dass in der Ehe ein Ehepartner wegen der Aufgabe der Kindererziehung und hierdurch bedingter Einschränkungen bei der eigenen Erwerbstätigkeit tatsächlich Unterhalt erhält, geht an der Ausgestaltung des Familienzuschlags vorbei. Die Zahlung des Familienzuschlags erfolgt unabhängig davon, ob der Beamte für seinen Ehegatten aufkommen muss. Zudem erhalten auch verheiratete Beamte einen Familienzuschlag, deren Ehe kinderlos ist. Des Weiteren wird die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts der heutigen Lebenswirklichkeit von Familien nicht mehr gerecht. Familie ist, wo Kinder sind. Familie wird nicht nur in ehelichen und nichtehelichen Partnerschaften, sondern auch in eingetragenen Partnerschaften gelebt.
Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs liegt es nun an den Ländern und am Bund, das Beamtenrecht entsprechend zu novellieren. Das Land Berlin hat bereits entschieden, Lebenspartner beim Familienzuschlag gleichzustellen. Weitere Bundesländer werden sicherlich folgen. Es wird Zeit, dass sich die CDU/CSU bewegt, damit wir die Lebenspartnerschaften auch im Beamtenrecht des Bundes gleichstellen können.

Sehr geehrte Frau Brünner, ich kann Ihnen versichern, dass sich die SPD weiterhin für eine Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaften einsetzen und - entsprechende Mehrheitsverhältnisse im Deutschen Bundestag vorausgesetzt - eine Gleichstellung durchsetzen wird. Übrigens freue ich mich, Ihnen abschließend mitteilen zu können, dass die SPD bei der Erbschaftssteuer-Reform die (faktische) Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften erreichen konnte.

Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Edathy, MdB