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Frage von Rolf V. •

Frage an Sebastian Edathy von Rolf V. bezüglich Recht

Wenn ich das richtig im Kopf habe mußte man gegen den Familienzuschlag einspruch erheben und gegen den Ablehnungsbescheid Widerspruch um auch eine Nachzahlung des Familienzuschlags für die vergangenen Jahre zu bekommen oder ist das atakta gelegt worden?

Mfg Rolf Vohwinkel

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Vohwinkel,

ich nehme an, dass Ihre (anrede- und grußlose) Frage auf die durch das Dienstrechtsneuordnungsgesetz (DNeuG) zu erwartende Erhöhung des Familienzuschlags für Beamtenfamilien mit drei oder mehr Kindern abzielt.

Ich kann ich Ihnen – wie übrigens anderen Einsendern bereits in einigen vorherigen Antworten in diesem Forum – mitteilen, dass der Gesetzesentwurf zum DNeuG in der Fassung des Änderungsantrags der Koalitionsfraktionen vorsieht, dass der Familienzuschlag für das dritte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind bereits ab 1. Januar 2007 EUR 280,58, ab 1. Januar 2008 EUR 289,28 und ab 1. Januar 2009 bis zum Inkrafttreten des Gesetzes EUR 297,38 betragen soll.

Hierfür bedarf es keiner besonderen Aktivität der betroffenen Beamtinnen und Beamten, womit Ihre Frage beantwortet sein dürfte.

Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Edathy, MdB