Frage an Sebastian Edathy von Brigitte B. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrter Herr Edathy,
bin Beamtin bei der Deutschen Telekom Jahrgang 1955/Juli
wenn im neunen Gesetzentwurf zum Dienstrechtsreformgesetz die Lebensarbeitszeit für Bundesbeamte erhöht wird, wie verhält es sich dann mit dem Vorruhestand der Beamten die ab dem 01.04.1955 geboren sind?
danke für Ihre Antwort
mit freundlichen Grüßen
Brigitte Blösch
Rehburg, 3. November 2008
Sehr geehrte Frau Blösch,
zu Ihrer Frage vom 31. Oktober 2008 zu den Themen Dienstrechtsneuordnungsgesetz (DNeuG) und Vorruhestandsregelung bei Postnachfolgeunternehmen:
Der Gesetzentwurf zum Dienstrechtsneuordnungsgesetz in der Fassung des Änderungsantrages der Koalitionsfraktionen sieht derzeit vor, dass in § 4 des Gesetzes zur Verbesserung der personellen Struktur beim Bundeseisenbahnvermögen und in den Postnachfolgeunternehmen die Angabe „31. Dezember 2010“ durch die Angabe „31. Dezember 2012“ ersetzt wird. Damit dürfte Ihrem Anliegen entsprochen werden, da die Befristung der Vorruhestandsreglungen verlängert und weitergehende Möglichkeiten des Vorruhestands geschaffen werden sollen.
Dies unter dem Vorbehalt, dass der mir bekannte Text des Änderungsantrages in dieser Fassung auch beschlossen wird.
Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Edathy, MdB