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Frage von Jörg J. •

Frage an Sebastian Edathy von Jörg J. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Edathy,

zunächst herzlichen Dank für ihre Antwort auf meine Frage zum DNeuG. Heute hätte ich noch eine weitere Frage zu diesem Thema. Es scheint sich abzuzeichnen, dass die Reform des Besoldungsrechts erst zum 01.03.2009 in Kraft treten wird. Soweit mir bekannt ist, war beabsichtigt den Kinderzuschlag für das dritte Kind um 50 Euro pro Monat zu erhöhen. Wäre das DNeuG bereits Anfang 2008 in Kraft getreten, hätten die Betroffenen bereits in 2008 600 Euro Brutto mehr erhalten. Tritt diese Regelung erst im März 2009 In Kraft geht diesen Familien ein Einkommen von 700 Euro Brutto verloren. Da gegenwärtig aber viel über die Ankurbelung der Binnennachfrage diskutiert wird und die Beamten - gerade auch die kinderreichen - bereits einen erhebichen Sparbeitrag geleistet haben, wäre es da nicht sinnvoll diese Erhöhung bereits rückwirkend zum 01.01.2008 oder wenigstens zum 01.01.2009 in Kraft treten zu lassen? Wie stehen die Chancen dies noch im Gesetzgebungsverfahren zu berücksichtigen?

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Antwort von
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Rehburg, 3. November 2008

Sehr geehrter Herr Jedeck,
vielen Dank für Ihre Nachfrage vom 30. Oktober 2008 zum Dienstrechtsneuordnungsgesetz (DNeuG) und dem Aspekt der Erhöhung des Familienzuschlags für kinderreiche Beamtenfamilien.

Wie ich bereits mehrfach betont habe, befürworte ich die anstehende Erhöhung des Familienzuschlags für dritte und weitere Kinder in Beamtenfamilien. Dies entspricht dem beamtenrechtlichen Alimentationsprinzip sowie dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Juni 2004 (Az.: 2 C 34.02), mit welchem das Gericht festgestellt hat, dass die Verwaltungsgerichte mit Wirkung vom 1. Januar 2000 befugt sind, auf der Grundlage der Vollstreckungsanordnung des Bundesverfassungsgerichts vom 24. November 1998 (BVerfGE 99, 300) den Dienstherrn eines Beamten mit mehr als zwei Kindern zu höheren Gehaltszahlungen zu verurteilen. Dies sollte für den Fall gelten, dass die gesetzlich bestimmte Besoldung (noch) nicht den konkreten Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts genügte und bis zu dem Zeitpunkt befristet sein, zu dem der Gesetzgeber verfassungskonforme Regelungen erlässt. Dies wird mit Blick auf die Bundesbeamten in absehbarer Zeit der Fall sein.

Zwar werden die Neuregelungen an sich erst am Tag nach der Verkündung des Gesetzes in Kraft treten. Allerdings sieht der Gesetzesentwurf in der Fassung des mir bekannten Änderungsantrags der Koalitionsfraktionen eine Übergangsregelung derart vor, dass der Familienzuschlag für das dritte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind bereits ab 1. Januar 2007 EUR 280,58, ab 1. Januar 2008 EUR 289,28 und ab 1. Januar 2009 bis zum Inkrafttreten des Gesetzes EUR 297,38 betragen soll. Damit dürfte Ihrem Anliegen, Herr Jedeck, in vollem Umfang Rechnung getragen werden.

Mir ist bewusst, dass erhöhte Lebenshaltungskosten gerade bei kinderreichen Familien zu Einbußen geführt haben. Im Sinne der absehbaren Verabschiedung der Neuregelungen im Deutschen Bundestag verbunden mit einer entsprechenden Rückwirkung der Regelungen wird aber in naher Zukunft eine Nachzahlung auf Sie und weitere Beamte mit mehr als zwei Kindern zukommen.

Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Edathy, MdB