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Frage von Marianne D. •

Frage an Sebastian Edathy von Marianne D. bezüglich Recht

Ist es richtig, dass im neuen Gesetzentwurf zum Dienstrechtsrefomgesetz die Jahrgänge 1954 und 1955 von der Erhöhung der Lebensarbeitszeit für Bundesbeamte (8 bzw. 9-monatige Erhöhung) ausgenommen werden.
Bin Jahrgang 1954 und bei der Deutschen Telekom beschäftigt. Aufgrund des Gesetzes "Gesetz zur personellen Verbesserung der Struktur bei der Deutschen Telekom" könnte ich im Februar 2009 in den Vorruhestand gehen, wenn der Jahrgang 1954 von der Verlängerung der Lebensarbeitszeit für Beamte ausgenommen wäre. Bitte um Antwort.

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Antwort von
SPD

Rehburg, 3. November 2008

Sehr geehrte Frau Durante,
eine Anrede und eine Gruß- oder Schlussformel wären erfreulich gewesen.

Zu Ihrer Frage vom 30. Oktober 2008 zu den Themen Dienstrechtsneuordnungsgesetz (DNeuG) und Vorruhestandsregelung bei Postnachfolgeunternehmen:

Der Gesetzentwurf zum Dienstrechtsneuordnungsgesetz in der Fassung des Änderungsantrages der Koalitionsfraktionen sieht derzeit vor, dass in § 4 des Gesetzes zur Verbesserung der personellen Struktur beim Bundeseisenbahnvermögen und in den Postnachfolgeunternehmen die Angabe „31. Dezember 2010“ durch die Angabe „31. Dezember 2012“ ersetzt wird. Damit dürfte Ihrem Anliegen entsprochen werden, da die Befristung der Vorruhestandsreglungen verlängert und weitergehende Möglichkeiten des Vorruhestands geschaffen werden sollen.

Dies unter dem Vorbehalt, dass der mir bekannte Text des Änderungsantrages in dieser Fassung auch beschlossen wird.

Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Edathy, MdB