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Frage von Michael G. •

Frage an Sebastian Edathy von Michael G. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Edathy.

1. Sie waren/sind im Visa-Untersuchungsausschuß. Meine Frage ist, gibt es diesen Ausschuß noch?

2. Wikipedia schreibt dazu:

"Am 2. Juni 2005 beendete die Rot-Grüne Mehrheit im Ausschuss die Beweisaufnahme, mit dem Hinweis auf Zeitmangel aus Verfahrensgründen. Gemäß § 33 Abs. 3 Untersuchungsausschussgesetz muss der Ausschuss einen Sachstandsbericht erarbeiten, wenn absehbar ist, er seinen Untersuchungsauftrag nicht vor Ende der Wahlperiode erledigen kann. Wegen der geplanten vorgezogenen Wahl des Bundestages sei dies der Fall.

CDU/CSU und FDP kündigten an, wegen des Abbruchs der Beweisaufnahme das Bundesverfassungsgericht anzurufen, da sie sich in ihren Minderheitenrechten verletzt sehen – § 17 Abs. 2 PUAG. Danach bestimmt das Minderheits-Quorum von einem Viertel der Ausschussmitglieder den Gang der Beweisaufnahme. Mit der Einstellung sollten v. a. die geplanten Anhörungen von Kanzleramtsminister Frank-Walter Steinmeier und Innenminister Otto Schily nicht stattfinden, was von der Ausschuss-Minderheit als politisch motiviertes Ziel dieses Endes der Beweiserhebung bezeichnet wird. Sollte es nicht zu Neuwahlen kommen, müsse die Beweisaufnahme wieder aufgenommen werden.

Mit Beschluss vom 15. Juni 2005 bestätigte das Bundesverfassungsgericht die Haltung der Ausschuss-Minderheit und traf die vorläufige Anordnung gemäß § 32 BVerfGG, dass die Beweisaufnahme fortzusetzen sei, solange keine Anordnung des Bundespräsidenten über die Auflösung des Parlaments und die Bestimmung von Neuwahlen ergangen ist."

Meine Frage dazu: Was kam jetzt eigentlich bei diesem Ausschuß heraus? Welches Ergebnis wurde erzielt?

Vielen Dank für Ihre Mühe,

Michael Georgi

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Antwort von
SPD

Rehburg, 8. Oktober 2008

Sehr geehrter Herr Georgi,
ich bedanke mich für Ihre Fragen vom 7. Oktober 2008.

Der sogenannte "Visa-Untersuchungsausschuss" bestand in der letzten Wahlperiode des Deutschen Bundestages, und ich gehörte diesem als Mitglied an.

Da es in der laufenden Wahlperiode keinen Antrag auf eine erneute Einsetzung eines entsprechenden Untersuchungsausschusses gab, hat der genannte Untersuchungsausschuss seine Arbeit 2005 final abgeschlossen.

Die Ergebnisse der Arbeit dieses Untersuchungsausschusses können Sie der Bundestags-Drucksache 15/5975 entnehmen. Das entsprechende Dokument finden Sie u.a. auf der Internet-Seite des Deutschen Bundestages.

All diese Auskünfte hätten Sie durch eine einfache Internet-Recherche selber herausfinden können. Warum hierfür eine Frage auf dieser Seite erforderlich ist, weiß ich nicht, bin Ihnen aber gleichwohl gerne bei der Tatsachen-Findung behilflich.

Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Edathy