Frage an Sebastian Edathy von Kerstin R. bezüglich Finanzen
Ich möchte Bezug nehmen auf die Anfrage des Herrn Gilles vom 8.4.08 zum DneuG.
Können Sie den Vorgang bitte zeitlich neu bewerten und Ihre Einschätzung dazu abgeben,wann das Gesetz in Kraft treten wird?
Besonders der Passus für kinderreiche Beamte interessiert mich ,auch im Hinblick auf eine anstehende Nachzahlung.
Wenn das Gesetz den Innenausschuss durchläuft,ab wann gibt es rückwirkend eine Nachzahlung?
Schätzen Sie den zeitlichen Raum für das Inkrafttreten noch ein für das Jahr 2008?
Für Ihre Bemühungen danke ich Ihnen-
herzlichen Gruß
Kerstin Raabe
Sehr geehrte Frau Raabe,
vielen Dank für Ihre Fragen vom 9. September 2008 zum Thema Dienstrechtsneuordnungsgesetz, zu dem ich mich in diesem Forum bereits mehrfach geäußert habe.
Sofern meine Annahme zutrifft und die Verabschiedung des Dienstrechtsneuordnungsgesetzes (DNeuG) im Herbst erfolgt, halte ich ein Inkrafttreten des Gesetzes zum 1. Januar 2009 für wahrscheinlich. Dies kann ich Ihnen aber nicht versichern, denn es besteht - wie ich bereits mehrfach betont habe – zu einigen Bereichen des Entwurfes weiterhin Gesprächsbedarf innerhalb der Regierungskoalition. Die Verhandlungen führen meine Kollegen Ehrmann (SPD) sowie Binninger und Göbel (Union). Als Nicht-Teilnehmer an den aktuellen Verhandlungen kann ich zum jetzigen Zeitpunkt zur Verabschiedung und zum Inkrafttreten des Dienstrechtsneuordnungsgesetzes keine weitergehenden Fragen beantworten bzw. "Wasserstandsmeldung machen" und bitte Sie dafür um Ihr Verständnis.
Wie ich bereits in meiner Antwort an Herrn Gilles vom 11. April 2008 ( http://abgeordnetenwatch.de/sebastian_edathy-650-5810--f105637.html#frage105637 ) betont habe, ist mir durchaus bewusst, dass erhöhte Lebenshaltungskosten gerade bei kinderreichen Familien zu Einbußen geführt haben. Nach der Verabschiedung der Neuregelungen im Deutschen Bundestag wird aber in naher Zukunft eine Nachzahlung auf Sie und weitere Beamte mit mehr als zwei Kindern zukommen. Eine Rückwirkung der entsprechenden Regelungen zur Erhöhung des Familienzuschlags steht außer Frage.
Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Edathy, MdB