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Sebastian Edathy
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Frage von Heike R. •

Frage an Sebastian Edathy von Heike R. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Edathy,

historisch begründet zahlen Beamte für sich und deren Familienangehörige keine Krankenkassenbeiträge und sind privatversichert. Privatversicherte können den 3,5 fachen Regelsatz abrechnen. Dies muss dann für die Beamten der kleine Steuerzahler bezahlen.
Weshalb erfolgt kein kleiner Verwaltungsakt, damit die Beamten nicht mehr 3,5 fach abrechnen dürfen? Dem Steuerzahler würden Milliarden erspart bleiben und Beamte wären auch weiterhin gratis versichert, nur eben genauso wie die meisten Steuerzahler.
Dazu bedarf es keiner Gesetzesänderung, es wäre nur ein Verwaltungsakt. Eine Aussage des Gesundheitsministeriums ist, dass dies zuständigkeitshalber vom Innenministerium angeregt werden muss.
Herr Edathy, dies wäre doch leicht zu regeln und ein Zeichen ernsthafter Gleichstellung und Bürgerentlastung, oder?
Bis wann denken Sie, ist dieses ungerechte Beamtenprivileg abgeschafft?

Mit freundlichem Gruß
Heike Rogall

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Antwort von
SPD

Berlin, den 16. September 2008

Sehr geehrte Frau Rogall,

vielen Dank für Ihre Fragen vom 8. September 2008 zum Thema Beihilfe für Beamte. Vermutlich beziehen Sie sich dabei auf einen Bericht der Fernsehsendung "Panorama" vom 15. Mai 2008.

Zunächst möchte ich darauf hinweisen, dass es sich – anders als Sie es darstellen – bei einer Änderung des Abrechnungssystems nicht um einen „kleinen Verwaltungsakt“ handeln würde, sondern die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) geändert werden müsste. Hierbei handelt es sich um eine auf § 11 der Bundesärzteordnung beruhende Rechtsverordnung der Bundesregierung, die der Zustimmung des Bundesrates bedarf.

Darüber hinaus ist die von Ihnen angesprochene Abrechenbarkeit des 3,5-fachen Satzes nur dann gegeben, wenn es sich es sich um eine schwierige und komplizierte Behandlung handelt. In allen anderen Fällen beträgt der Regelhöchstsatz 2,3.

Weiterhin möchte ich betonen, dass Beamte keineswegs gratis krankenversichert sind. Zutreffend ist zwar, dass ein Beamter in der Regel einen Zuschuss vom Staat bekommt (die sog. Beihilfe), die einen Teil der Gesundheitskosten abdeckt. Die Beihilfe ist ein eigenständiges Krankenfürsorgesystem, das die Eigenfürsorge des Beamten ergänzen soll. Dabei beteiligt sich der Dienstherr (der Bund bzw. die Bundesländer) an den Krankheitskosten seiner Beamten im Umfang der verfassungsrechtlichen Fürsorgepflicht. Die Höhe dieser Beihilfe ist prozentual unterschiedlich und je nach Land personen- oder familienbezogen. In diesem Zusammenhang weise ich darauf hin, dass übrigens auch bei „normalen Arbeitnehmern“ sich der Arbeitgeber zu 50% an der Krankenversicherung beteiligt (sog. Arbeitgeberanteil), so dass durch die Behilfegewährung keine ungerechtfertige Privilegierung der Beamten erfolgt.

Für den von der Beihilfe nicht abgedeckten Teil der Krankheitskosten (sowohl des Beamten als auch der Angehörigen) ist eine private Krankenversicherung notwendig, deren monatliche Beiträge von den Beamten selbst gezahlt werden.

Die SPD-Bundestagsfraktion hat in den Debatten zur Gesundheitsreform ihre Position für eine gesetzliche Krankenversicherung für Beamte, in der die staatlichen Beihilfen dennoch gezahlt werden, deutlich gemacht und sich hierfür in den Verhandlungen mit der CDU/CSU eingesetzt. Der Vorschlag der SPD konnte gegen die Stimmen der CDU/CSU-Fraktion jedoch nicht durchgesetzt werden.

In der sozialen Pflegeversicherung müssen die Beamten Leistungseinschränkungen, Kostendämpfungspauschalen und zusätzliche Selbstbehalte hinnehmen, beispielsweise durch die Einschränkungen der Beihilfeleistungen zum Zahnersatz, die zum 1. Januar 2005 durch das Bundesministerium des Innern festgelegt wurden. Es gibt also keinen Grund zur der Annahme, die Beamtenschaft werde durch die verschiedenen Regelungen zu den Sozialversicherungen gegenüber den Arbeitern und Angestellten bevorteilt. Vielmehr entsprechen die Leistungen der staatlichen Beihilfe fast überall den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung.

Wollte man das System der Erstattung der Krankheitskosten der Beamten durch die Beihilfe verändern, so müsste der Staat als Arbeitgeber einen Arbeitgeberanteil in die gesetzliche Krankenversicherung bezahlen und der Beamte als Arbeitnehmer ebenfalls Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung werden. Ob dadurch der Staat tatsächlich Geld einsparen würde, ist strittig, diese Idee wird von mir aber prinzipiell befürwortet.

Ein Anfang könnte freilich bereits damit gemacht werden, Verbeamtungen
nur noch in solchen Bereichen vorzunehmen, in denen im engeren Sinne
hoheitliche Aufgaben wahrgenommen werden.

Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Edathy, MdB