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Sebastian Edathy
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Frage von Siegfried S. •

Frage an Sebastian Edathy von Siegfried S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Edathy !

meines Wissens auf Betreiben der SPD-Fraktion wurde verhindert, daß im BKA-Gesetz-Entwurf die Erlaubnis zur heimlichen Betretung/Durchsuchung der Wohnung von Verdächtigen zur Installation des "Bundestrojaners" drinsteht.

Nun lesen wir heute, daß die saarländische Regierung genau dieses in ihr Polizeigesetz schreiben will. In Bayern ebenso. Wird nicht dadurch (im Wege der Amtshilfe) das Betreten der Wohnung wieder ermöglicht ?

Gruß aus Berlin

Siegfried Schlosser

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Antwort von
SPD

Rehburg, den 1. August 2008

Sehr geehrter Herr Schlosser,
vielen Dank für Ihre Frage vom 29. Juli 2008 zur anstehenden Novelle des BKA-Gesetzes und insbesondere zur sogenannten Online-Durchsuchung.

Wie Sie zu Recht festgestellt haben, hat sich die SPD-Bundestagsfraktion mit Ihrer Forderung gegen die Union durchgesetzt, dass das neue BKA-Gesetz keine Rechtsgrundlage für ein heimliches Betreten einer Wohnung zum Zweck der Installation des „Bundestrojaners“ beinhalten wird. Dies wäre zudem mit Artikel 13 des Grundgesetzes (Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung) unvereinbar.

Daher bin ich übrigens der Ansicht, dass die am 1. August 2008 in Bayern in Kraft tretende Regelung, sofern dagegen Verfassungsbeschwerde oder andere verfassungsrechtliche Klagen eingelegt würden, vom Bundesverfassungsgericht oder vom Bayerischen Verfassungsgerichtshof für verfassungswidrig erklärt werden dürfte. Gleiches würde, im Falle einer Verabschiedung durch den Landtag, auch für eine entsprechende Regelung im Saarland gelten.

Dass weder im Saarland noch in Bayern die SPD derzeit in Regierungsverantwortung ist, möchte ich nicht unerwähnt lassen. Sonst wären solche Initiativen in diesen beiden Bundesländern parlamentarisch nicht mehrheitsfähig!

Schließlich möchte ich darauf hinweisen, dass diese landesgesetzlichen Regelungen für das Bundeskriminalamt keine Auswirkungen – auch nicht über den Weg der Amtshilfe – haben, da sich die BKA-Befugnisse aus dem Bundesrecht und nicht aus Landesrecht ergeben.

Für das Bundeskriminalamt wird gelten, dass mit der Online-Durchsuchung keine Lizenz zum heimlichen Betreten einer Wohnung verbunden sein wird.

Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Edathy, MdB