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Frage von Sascha S. •

Frage an Sebastian Edathy von Sascha S. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Edathy,

ich möchte ich gerne von Ihnen wissen, warum der MdB Kurt Rossmanith der CSU in keinem Bericht des Verfassungsschutzes zu finden ist?

Kurt Rossmanith hat in einem Interview über den Generaloberst der Wehrmacht Eduard Dietl seine Einstellung wie folgt geäußert: "Generaloberst Dietl war und ist für mich auch heute noch Vorbild in menschlichem und soldatischem Handeln."

Generaloberst Dietl war ein Kriegsverbrecher und ein überzeugter Nationalsozialist. Hier einige Zitate von Dietl:

"Der Krieg ist der unerbittliche Läuterer der Vorsehung. Ich erkläre feierlich: Ich glaube an den Führer!“

„Wir müssen aus innerster Überzeugung an unseren Obersten Befehlshaber glauben und mit heiliger Begeisterung die Aufgabe, die der Führer der Wehrmacht gestellt hat – die Erringung des Endsieges – erfüllen.“

Als Kriegsverbrechen werden Dietl das Erschießen von Kriegsgefangen, das "Unterhalten" einer KZ-ähnlichen Einrichtung sowie das Durchführen eines Todesmarsches mit der Erschießung schwacher Gefangener durch einen Genickschuss zur Last gelegt.
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Eduard_Dietl#Dietl_als_Namenspatron

Ich möchte in diesem Zusammenhang noch einmal meine Frage wiederholen. Warum der oben genannte CSU Abgeordnete trotz der Äußerung "Generaloberst Dietl war und ist für mich auch heute noch Vorbild in menschlichem und soldatischem Handeln." nicht vom Verfassungsschutz beobachtet wird bzw. warum er sich nicht wie andere Abgeordnete vor dem Bundestag rechtfertigen muss?

Mit freundlichen Grüßen

Sascha Steffens

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Antwort von
SPD

Rehburg, den 22. Juli 2008

Sehr geehrter Herr Steffens,
ich bedanke mich für Ihre Frage vom 18. Juli 2008.

Ich habe kein Verständnis dafür, wenn ein Nationalsozialist wie Eduard Dietl als „Vorbild“ bezeichnet wird.

Eine solche Aussage ist geschichtsblind und dumm.

Voraussetzung für die Erwähnung in Berichten des Bundesamtes für Verfassungsschutz (und erst Recht für die Beobachtung durch diese Behörde) ist aber, dass die entsprechenden Personen bzw. Organisationen systematisch antidemokratisch und grundgesetz-widrig tätig sind.

Dies kann ich beim CSU-Bundestagsabgeordneten Rossmanith nicht erkennen. Dessen Qualifizierung Dietls als "Vorbild" (meines Wissens erfolgte diese Aussage in den 90er Jahren) teile ich aber ausdrücklich nicht, sondern halte diese Aussage für verwerflich.

Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Edathy, MdB