Frage an Sebastian Edathy von Stefan M. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Edathy,
wäre es nicht möglich, auch mit bestimmten Nicht-EU-Staaten ein Recht auf gegenseitigen freien Zuzug zu vereinbaren?
Bei den meisten Ländern wäre das wohl zum Nachteil Deutschlands, weil von dort viel mehr Zuzug zu uns stattfindet als andersherum.
Bei einigen Staaten (USA, Kanada) wäre das Gegenteil zu erwarten.
Aber könnte man nicht den gegenseitigen freien Zuzug mit Ländern wie Japan oder Südkorea vereinbaren? Davon hätte doch keine Seite einen Nachteil. Vielleicht gibt es auch weitere Staaten, die in Frage kämen, ich kenne die Situation nicht so gut.
Auch wenn davon nicht viele Menschen betroffen sein mögen, brächte es doch Erleichterungen für einige, sowie Bürokratie-Abbau.
mit freundlichen Grüßen,
Stefan Müller

Rehburg, den 06.07.2008
Sehr geehrter Herr Müller,
vielen Dank für Ihre Fragen vom 28.06.2008.
Solange wir in Deutschland zwar eine rückläufige Arbeitslosigkeit haben, von Vollbeschäftigung aber weit entfernt sind, halte ich Regelungen bezüglich eines freien Zuzuges zwischen Deutschland und Nicht-EU-Ländern für kein aktuelles Thema.
Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Edathy, MdB