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Frage von Sebastian G. •

Frage an Sebastian Edathy von Sebastian G. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrter Herr Edathy,

ich möchte mich auf die Frage vom 12.6.08 von Hrn Rink bzw. Ihrer Antwort beziehen:

Sie meinten dass es sich beim Reisepass nicht um ein Pflichtdokument handelt. Diese Aussage trifft auf Bürger deutscher Staatsbürger ausserhalb des Schengen-Raums bspw. der Schweiz nicht zu und ist daher so nicht vollständig korrekt.

Ihrer Argumentation wonach ein Sicherheitsgewinn gegeben ist kann ich nicht folgen, zumal laut Bundesregierung ( http://dip.bundestag.de/btd/16/055/1605507.pdf ) gerade einmal 6 Passfälschungen von 2001 - 2006 festgestellt wurden und daher die Notwendigkeit von weiteren biometrischen Erfassungen unter dem Kontext von Fälschungen nicht klar ersichtlich ist.

Daher frage ich, weshalb nicht auch bei Reisepässen die Abgabe der Fingerabdrücke nicht "nur" als Option gehandhabt wird.

viele Grüsse

Sebastian Graf

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Sehr geehrter Herr Graf,

ich bedanke mich für Ihre Frage vom 20.06.2008 zum Thema "Aufnahme digitalisierter Fingerabdrücke in Reisepässen" und nehme Ihre Zuschrift zum Anlass, einige Anmerkungen zum besseren Verständnis des Sachverhaltes zu machen.

Die weitaus meisten deutschen Staatsbürger haben ihren Hauptwohnsitz in Deutschland. Insofern ist meine Aussage zutreffend, dass der Reisepass im Vergleich zum Personalausweis nicht als Pflichtdokument betrachtet werden kann. Es ist naheliegend, dass deutsche Staatsbürger mit Wohnsitz im Ausland in der Regel einen Reisepass benötigen, weil sie ohne diesen üblicherweise nicht grenzüberschreitend reisen können.

Der Personalausweis dient nicht primär zur Legitimation bei Grenzübertritten. Dies gilt abweichend, insbesondere im Schengen-Raum, nur aufgrund einer (theoretisch jederzeit änderbaren) Verordnung des Bundesinnenministeriums und analogen bilateralen bzw. multilateralen Vereinbarungen.

Bei der Aufnahme der digitalisierten Abdrücke der beiden Zeigefinger in neu beantragten Reisepässen seit Herbst 2007 ging es zudem im Kern nicht um die Verhinderung von Fälschungen, sondern darum, sicherzustellen, dass man nicht mit einem deutschen Reisepass international unterwegs sein kann, wenn man lediglich so aussieht wie die auf dem Foto abgebildete Person. Die digitalisierten Fingerabdrücke erlauben eine zweifelsfreie Identifizierung: Der Reisende legt den/die Zeigefinger bei der Passkontrolle auf ein Lesegerät. Das entstehende Bild wird vom Grenzbeamten mit dem auf dem Reisepass-Chip gespeicherten Fingerabdruck abgeglichen. Dies gewährleistet die sichere Feststellung, dass der Reisepass-Benutzer auch der rechtmäßige Besitzer des Reisepasses ist.

Diese Regelung ist zudem bürgerrechtsschonend, weil der Bundestag auf Initiative der SPD-Bundestagsfraktion sichergestellt hat, dass die Fingerabdrücke bei keiner Behörde, sondern lediglich auf dem Reisepass gespeichert werden. Der Bundesinnenminister hatte ursprünglich angestrebt, dass im Rahmen der Beantragung eines Reisepasses die Fingerabdrücke nicht nur für die Pass-Herstellung verwendet, sondern bei den Einwohnermeldeämtern gespeichert werden. Das wäre einer Art erkennungsdienstlicher Behandlung unbescholtener Personen gleichgekommen, was meine Fraktion strikt abgelehnt hat. Es bleibt also auch bei den neuen Reisepässen so, dass die Fingerabdrücke dem Bürger gehören und nicht dem Staat.

Mit Blick auf die neuen Personalausweise kann ich keine Notwendigkeit erkennen, die Aufnahme von Fingerabdrücken obligatorisch zu machen. Es ist daher richtig, dass der Bürger entscheidet, ob er dies möchte. Dies ist vor allem deshalb vernünftig, weil wegen seiner internationalen Gültigkeit vom missbräuchlichen Mitführen eines Reisepasses deutlich höhere Gefahren für die Sicherheit ausgehen als vom missbräuchlichen Mitführen eines Personalausweises.

Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Edathy, MdB