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Sebastian Edathy
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Frage von Sven B. •

Frage an Sebastian Edathy von Sven B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Edathy,

Sie haben sich an den Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz gewandt und auf die in Ihren Augen notwendige Beobachtung von "PI" hingewiesen. Wenn Sie in diesem Bereich so aktiv sind, was genau tun Sie, um mich als Bürger gegen die stetig steigende Gefahr zu schützen, welche von immer fanatischer werdenden Moslems in Deutschland ausgeht? Wie schützen Sie meine Freiheitsrechte, mein Recht auf freie Entfaltung meiner Persönlichkeit? Wie schützen Sie mich vor gewalttätigen Übergriffen, weil sich bestimmte Personengruppen aus unerklärlichen Gründen in Ihrer Ehre gekränkt fühlen? Haben Leser der Seiten von PI Ehrenmorde begangen, Töchter bzw. Kinder in Zwangsehen gezwungen, beschimpfen Deutsche als „Scheißdeutsche“, Deutsche Frauen als „Huren“? Wie treten Sie der Entwicklung entgegen, dass wir immer mehr Eingeständnisse machen müssen. Was tun Sie für die Frauen dieser Personengruppe, denen in Deutschland garantierte Grundrechte nicht zugestanden werden. Wie treten Sie für den Schutz von Personen ein, welche öffentlich Kritik am Islam üben, nicht selten islamische Frauen, welche anschließend mit dem Tode bedroht werden? Wie sieht es mit Ihren Maßstäben die Sie an PI anlegen aus, wenn Sie sie an die Glaubensgrundsätze des Islam anlegen? Was tun Sie gegen den Antisemitismus, der innerhalb dieser Personengruppe extrem verbreitet ist? Was tun Sie dagegen, dass viele dieser Personengruppe das Grundgesetz nicht als oberste Instanz akzeptieren? Und verstehen Sie mich nicht falsch, ich rede hier nicht von allen Moslems, ich rede hier von einer stetig steigenden Anzahl innerhalb dieser Personengruppe. Ich spreche von Personen, welche die deutsche Werteordnung, dass Grundgesetz, die Freiheit der Anderen nicht akzeptieren. Was tun Sie dafür, dass die in Deutschland noch herrschende, über Jahrhunderte unter Einsatz unzähliger Menschenleben erkämpfte Freiheit auch in Zukunft noch Bestand hat und zwar für alle Bürger dieses Landes?

MfG
Sven Bachem

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Antwort von
SPD

Berlin, den 30. Juni 2008

Sehr geehrter Herr Bachem,
Ihre Fragen vom 18. Juni 2008 habe ich mit Interesse gelesen.

Wie Sie richtig zur Kenntnis genommen haben, habe ich mich bezüglich der Internetseite „Politically Incorrect“ an den Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz gewandt. Grund dafür waren und sind die dort aufgeführten Artikel mit tatsächlichem oder konstruiertem Bezug zur islamischen Religion, die dann von registrierten Nutzern kommentiert werden können. Unter den Kommentaren finden sich zahlreiche mit m.E. antidemokratischem und teilweise strafbarem Inhalt.

Im Falle des Erkennens von verfassungsfeindlichen Bestrebungen gibt es nach meiner Rechtsauffassung eine rechtsstaatliche Pflicht zu deren Beobachtung.

Das gilt aber selbstverständlich nicht nur im Fall von Politically Incorrect. Die Pflicht zur Beobachtung gilt bei jeglicher politischen Ausrichtung, wenn sie die Ebene der freiheitlich-demokratischen Grundordnung verlässt.

Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Edathy, MdB