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Sebastian Edathy
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Frage von Frank E. •

Frage an Sebastian Edathy von Frank E. bezüglich Familie

Sehr geehrter Herr Edathy,

mit einiger Enttäuschung habe ich Ihre Einschätzung zum Inkrafttreten des Dienstrechtsneuordnungsgesetzes gelesen.
Bestandteil des DRNG ist auch die weitere Umsetzung eines Urteils des BVerfG aus dem Jahr 1998 zur Alimentation von Beamten/-innen mit mehr als 2 Kindern.
Hier soll der Familienzuschlag ab dem 3. Kind rückwirkend zum 1.1.2007 um 50 € erhöht werden. Auch diese, für die betroffenen Familien wichtige Änderung, wird daher voraussichtlich nicht vor Anfang 2009 (was ist, wenn das DRNG nicht bis zur Bundestagswahl 2009 in trockenen Tüchern ist?) zur Umsetzung gelangen! Sicherlich haben Sie Verständnis dafür, dass es sich Familien mit mehr als 2 Kindern nicht leisten können, auf Beträge, die sich dann auf über 1200 € pro Kind belaufen, zu verzichten. Besteht hier die Möglichkeit, diese Regelung unabhängig vom DRNG umzustzen?

Ich warte gespannt und mit großer Hoffnung auf Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen

Frank Ebbing

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Antwort von
SPD

Rehburg, den 12.06.2008

Sehr geehrter Herr Ebbing,
vielen Dank für Ihre Ergänzungs-Fragen vom 09.06.2008 zum Dienstrechtsneuordnungsgesetz und dem Aspekt der Erhöhung des Familienzuschlags für kinderreiche Beamtenfamilien.

Als Vorsitzender des Innenausschusses des Deutschen Bundestages kann ich keinen Termin für die Fassung einer Beschlussempfehlung des Ausschusses bezüglich eines Gesetzesvorschlages festlegen. Hierfür sind letztlich die Bundestagsfraktionen zuständig. Ggf. sollten Sie sich an die zuständigen Berichterstatter der Koalitionsfraktionen wenden, dies sind die Bundestagsabgeordneten Ehrmann (SPD) und Binninger bzw. Göbel (CDU).

Ich gehe, wie in meiner vorhergehenden Antwort an Sie erwähnt, davon aus, dass das Inkrafttreten des Dienstrechtsneuordnungsgesetzes nicht mehr in diesem Jahr erfolgen wird. Das Inkrafttreten wird aber definitiv noch in der laufenden Legislaturperiode stattfinden.

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Regelungen über die Erhöhung des Familienzuschlags für kinderreiche Familien rückwirkend zum 1. Januar 2007 in Kraft treten. Dabei wird es nach meiner Einschätzung bleiben.

Mir ist durchaus bewusst, dass die gestiegenen Lebenshaltungskosten gerade bei kinderreichen Familien zu Einbußen geführt haben. Nach der Verabschiedung der Neuregelungen durch den Deutschen Bundestag wird eine Nachzahlung auf Sie und weitere Bundesbeamte mit mehr als zwei Kindern zukommen.

Ich habe volles Verständnis dafür, dass Ihnen eine schnellere Verabschiedung der Regelungen zur Erhöhung des Familienzuschlags für kinderreiche Familien besonders wichtig ist. Dennoch halte ich es für unwahrscheinlich, dass die für Sie relevanten Normen aus dem Gesetzespaket herausgenommen und vorab beschlossen werden. Sie sind Teil einer Reform, die als Ganzes durch den Deutschen Bundestag verabschiedet werden wird. Da die Erhöhung rückwirkend erfolgt, geht Ihnen zudem kein Geld verloren, sondern es verschiebt sich lediglich der Zeitpunkt der Nachzahlung gegenüber den ursprünglichen Planungen.

Zudem: Selbst wenn es zu einer Entkoppelung der Regelung des Familienzuschlages vom "Rest" des Dienstrechtsneuordnungsgesetzes käme, würde der Bundestag hierüber wegen der bevorstehenden parlamentarischen Sommerpause frühestens im Herbst entscheiden können, was das Inkrafttreten entsprechend allenfalls minimal beschleunigen würde.

Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Edathy, MdB