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Sebastian Edathy
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Frage von Siegfried S. •

Frage an Sebastian Edathy von Siegfried S. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Edathy !

Sie schreiben:

Ich vertrete daher die Auffassung, dass eine "Totalüberwachung" selbstverständlich in einem Rechtsstaat undenkbar ist.

Ihr Parteifreund Dr. Wiefelspütz hatte ja schon angekündigt, daß der BKA-G-Entwurf gewissermaßen eine "Blaupause" sein werde. Nun ist die Tinte im Protokoll der Kabinettssitzung noch nicht trocken, da lesen wir schaudernd: Bayern will Onlinedurchsuchungen auch bei schweren Straftaten ( http://www.heise.de/newsticker/meldung/109118 ) .

Meine dementsprechende Frage hat Herr Dr. Wiefelspütz hier bei abgeordnetenwatch so beantwortet, wie ich es erwartet habe: gar nicht, und das auch noch ziemlich oberlehrerhaft.

Ich erlaube mir daher, die selbe Frage an Sie zu richten.

das war ja dann wohl nix mit den "maximal 10 bis 12" Anwedungen des Bundestrojaners, wenn jetzt schon - wo das BKA-Gesetz nach noch nicht einmal "Gesetz" ist (und ich hoffe sehr, daß es das nie wird), die bayerische Staatsregierung die Ausweitung fordert.

Ist das nun für Sie völlig überraschend? Oder haben Sie damit gerechnet (und es uns Stimmvolk nur nicht sagen wollen) ??

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Antwort von
SPD

Rehburg, 07.06.2008

Sehr geehrter Herr Schlosser,
ich bedanke mich für Ihre Fragen von heute.

Der Entwurf des BKA-Novellierungsgesetzes betrifft ausschließlich die Befugnisse des Bundeskriminalamtes.

Die Parlamente der 16 Bundesländer sind eigenständig befugt, für den Bereich der Landeskriminalämter sowie (meines Erachtens in der Sache aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes besonders eingeschränkt) für den Bereich der Landesämter für Verfassungsschutz in den Landesgesetzen Regelungen für die Online-Durchsuchung zu treffen.

Maßgeblich ist hierfür in beiden Fällen das Karlsruher Urteil. Dieses legt - zugespitzt - fest, dass das Instrument der Online-Durchsuchung allenfalls bei Gefahren für das Leben von Personen bzw. für die Existenz und die Grundlagen des Staates in Betracht kommen kann und bindet entsprechend auch jeden Landesgesetzgeber.

Sollte das Bundesland Bayern landesrechtlich über diese Vorgaben hinaus gehen, wäre eine Verfassungsklage meines Erachtens sehr aussichtsreich.

Besser noch wäre, wenn andere Mehrheitsverhältnisse im bayerischen Landtag nach den Landtagswahlen im September 2008 sicherstellen würden, dass ein nicht verfassungskonformes Gesetz erst gar nicht verabschiedet wird.

Einer eventuellen Initiative Bayerns zur Lockerung des BKA-Gesetzes räume ich übrigens null Chancen ein. Im Gegenteil: Gegenüber dem Kabinettsentwurf sollten im Zuge der parlamentarischen Beratungen bürgerrechtsfreundliche Präzisierungen erfolgen, wozu ich auf dieser Seite bereits Ausführungen gemacht habe.

Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Edathy, MdB