Frage an Sebastian Edathy von Thomas G. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Edaty,
Ab und an lese ich ich den Herrn Henryk M. Broder auf „Die Achse des Guten“.
Unter anderem ihre Antwort zu PI , mit der Beobachtung des Verfassungsschutz zur dieser Internetseite.
Darauf hab ich Google etwas bemüht und fand dort auch, das sie gegen die Zeitung Junge Freiheit kritisch eingestellt sind. Bei PI beschweren sie sich über die Islamophobie. Bei der Jungen Freiheit, sie sei eine rechtsradikale Zeitung. Bei PI kann ich ihr Verhalten noch verstehen, so mal die Seite nur ein Thema hat und diese ist der Islam. Aber anders gedacht, kann es sein, das sie eine Rechteophobie haben und das sie hinter jedem und jeder Seite das neue 4 Reich sehen?
"Die Freiheit ist auch die Freiheit des Andersdenkenden". Der Kluge Spruch stammt von einer Frau, die man leider später umgebracht hat. Muss man alles und jedes Verbieten, nur weil es nicht die persönliche Ansicht ist oder teilt. Was ist das für ein Land, wo nur der Gedanke der regierenden der richtige zu sein scheint. Halten sie unsere Demokratie so schwach, um das Verfassungsschutz aufzufahren?
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Gropp
PS: Ein dickes Lob an Sie, das Sie sich die Zeit nehmen, die an sie gerichtet Fragen auf Abgeordnetenwacht beantworten. Daran sollten sich so mache Kollegen von ihnen mal ein Beispiel nehmem.
Berlin, den 07.06.2008
Sehr geehrter Herr Gropp,
vielen Dank für Ihre Fragen vom 02.06.2008.
Die Meinungsfreiheit hat Verfassungsrang. Entsprechend schützt das Grundrecht der Meinungsfreiheit nach Artikel 5 des Grundgesetzes prinzipiell auch die Kritik am staatlichen System.
Ich möchte an dieser Stelle klarstellen: Ein Verbot von Meinungsäußerungen steht überhaupt nicht zur Debatte. Ein solches wäre auch, mit ganz wenigen Ausnahmen, verfassungswidrig. Genauso wenig habe ich Zweifel an der Standfestigkeit unserer Demokratie auch gegenüber ablehnenden Meinungen.
Dennoch hat der Staat neben der Aufgabe der Gewährleistung des Grundrechtsschutzes auch die Pflicht, verfassungsfeindliche Bewegungen und Bestrebungen zu beobachten. Dabei geht es um Bestrebungen, die sich gegen unser Rechtssystem als solches, also gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung, das Rechts- und Sozialstaatswesen sowie die Demokratie, richten.
Dies vorausgeschickt nehme ich zu der Zeitung "Junge Freiheit" und zum Internet-Portal "PI" wie folgt Stellung:
1) Die Wochenzeitung „Junge Freiheit“ ist viele Jahre durch den Verfassungsschutz des Bundes und einiger Bundesländer beobachtet worden und fand bis zum Jahr 2004 im Verfassungsschutzbericht des Bundes unter der Rubrik „Rechtsextremismus“ Erwähnung. Die „Junge Freiheit“ ist vom Verfassungsschutz als publizistisches Bindeglied zwischen demokratischem Nationalkonservatismus und Rechtsextremismus bezeichnet worden. So bot die „Junge Freiheit“ in der Vergangenheit rechtsextremen Autoren wiederholt ein Forum bzw. druckte Anzeigen für rechtsextreme Organisationen und Publikationen ab. Von der Mehrheit der Rechtsextremismusexperten wird die „Junge Freiheit“ als Sprachrohr der sog. „Neuen Rechten“ in Deutschland eingeschätzt.
Mir ist bekannt, dass im Juni 2005 das Bundesverfassungsgericht mit Verweis auf den verfassungsrechtlichen Schutz der Pressefreiheit der Verfassungsbeschwerde der „Jungen Freiheit“ gegen die Erwähnung im Verfassungsschutzbericht des Landes NRW stattgeben hat. Daraus kann jedoch keinesfalls abgeleitet werden, dass die „Junge Freiheit“ in ihrer Ausrichtung unbedenklich ist, bzw. die Einschätzung der Wochenzeitung durch den Verfassungsschutz und die Sachverständigen aus der Wissenschaft unzutreffend wäre.
Die von Ihnen angeführte Kritik von mir bezüglich der „Jungen Freiheit“ betrifft die Aufnahme dieser Zeitung in die interne elektronische Pressedokumentation des Deutschen Bundestages, nicht das Erscheinen der Zeitung als solches.
Die Aufnahme in die Pressedokumentation des Bundestages ist eine unnötige Aufwertung der Zeitung und zudem meines Wissens mit einer Vergütung verbunden. Bei der Zeitung "Junge Welt" verfährt der Bundestag bewusst anders - es gibt ein Leseexemplar in der Pressestelle, aber es erfolgt keine elektronische Auswertung. So sollte meines Erachtens auch mit der Zeitung "Junge Freiheit" verfahren werden.
2) Die Internetseite "PI" ist von extremer Islamophobie geprägt, dies spiegelt sich insbesondere in den dort veröffentlichten Kommentaren wider, die mitunter strafbare Inhalte verbreiten. Ich halte diese Seite für geeignet, zu xenophober Radikalisierung beizutragen, was ich für gefährlich halte. Es ist Aufgabe der Verfassungsschutzbehörden, antidemokratische Bestrebungen zu beobachten. Aus diesem Grund habe ich mich bezüglich der Seite "PI" jetzt an den Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz gewandt und auf die in meinen Augen notwendige Beobachtung von "PI" hingewiesen.
Lassen Sie mich abschließend anmerken, dass ich keine "Rechtephobie" habe und keineswegs "hinter jedem und jeder Seite das neue 4. Reich sehe(n)". Gerade als Innenpolitiker habe ich aber eine berechtigte Sensibilität für antidemokratische Publikationen
Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Edathy, MdB