Frage an Sebastian Edathy von Benedikt E. bezüglich Innere Sicherheit
Sehr geehrter Herr Edathy,
Zuerst möchte ich Sie loben, dass Sie die hier gestellten Fragen beantworten im Vergleich zu anderen Abgeordneten.
Ich möchte in meiner Frage auf die vom 22.05.2008 gestellten eingehen.
Wie soll ich als Wähler es verstehen, wenn aus den verschieden Ausschüssen beziehungsweise von den verschiedenen Ministern gesagt wird, dass so etwas in Deutschland nicht vorhanden wäre, es jedoch die Medien beziehungsweise genug Beispiele gibt, wo gerade die Leute mit allem überwacht werden, was der deutsche Staat hat.
WIe soll man den Entschluss des Bundestages interpretieren, die den Zugriff auf die gesamelten Daten der Vorratsdatenspeicherung in Fällen der Urheberrechtsverletzung erlaubt, obwohl das Bundesverfassungsgericht einige Tage zuvor dies nur in Fällen des Terrorismus erlaubt hatte.
Ich hoffe ich habe ihnen die Frage vom 22.05.2008 ausreichend umformuliert und Sie können mir diese beantworten und mir dadurch wieder ein gewisses Vertrauen in die Entscheidung des Bundestages zurück geben.
Mit freundlichen Grüßen
Benedikt Eggert
Sehr geehrter Herr Eggert,
vielen Dank für Ihre Fragen vom 25.05.2008. Auch wenn ich der Meinung bin, vergleichbare Zuschriften über diese Internetplattform bereits in mehr als ausreichender Form beantwortet zu haben, beantworte ich Ihnen Ihre Fragen gerne.
Wir leben in einem Staat mit über 80 Millionen Einwohnern. Bei den Vorfällen, auf die Sie Bezug nehmen, handelt sich um Einzelfälle! Dass diese nicht zu verharmlosen sind, habe ich in früheren Antworten bereits klargestellt, dennoch: Die Bundesrepublik ist und bleibt ein Rechtsstaat, der nicht darauf aus ist, unschuldige Bürgerinnen und Bürger zu überwachen.
Ausschüsse, die Sie ansprechen und von denen Sie Aussagen zur Kenntnis genommen haben wollen, sind Gremien des Deutschen Bundestages, in denen - dem Parteienproporz entsprechend - die Fachpolitiker der Fraktionen einzelne Gesetzesentwürfe besprechen, diskutieren und zu denen sie schließlich eine Beschlussempfehlung abgeben, bevor der Deutsche Bundestag den Gesetzesentwurf verabschiedet, verwirft oder verändert. Ein Ausschuss wird aber nur in den seltensten Fällen als Gremium eine Stellungnahme zu etwaigen Strafverfolgungsmaßnahmen abgeben. Zu den benannten Vorfällen sind mir solche Stellungnahmen nicht bekannt.
Das von Ihnen thematisierte „Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des Geistigen Eigentums“ hat der Deutsche Bundestag am 11. April 2008 verabschiedet. Es wurde vom Bundesrat in seiner Sitzung am 23. Mai 2008 gebilligt (Bundesrats-Drucksache 279/08). Dieses Gesetz erlaubt aber gerade nicht den Zugriff privater Unternehmen auf die nach der EG-Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung zu speichernden Daten der Telekommunikationsdienstleister. Diese Daten sind und bleiben für private Unternehmen tabu!
Zu Ihrem Hinweis auf die „Erlaubnis“ des Bundesverfassungsgerichts möchte ich schließlich anmerken, dass sich der Gesetzgeber selbstverständlich an die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts hält. Das hat er auch mit der Verabschiedung dieses Gesetzes getan. Übrigens handelt es sich bei der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts - ich nehme an, Sie meinen die Eilentscheidung vom 11.03.2008 - um einen Beschluss im Wege der einstweiligen Anordnung. Ein endgültiges Urteil über die Verfassungsbeschwerde liegt noch nicht vor.
Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Edathy, MdB