Frage an Sebastian Edathy von Hans-Gerd S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Meine Frage:
Warum muß erst immer den Politikern vom Verfassungsgericht auf die Finger gehauen werden.
Unzählige Gesetze/Endscheidungen ,die in den letzten 2 Jahren von der Regierung kamen hat das Verfassungsgericht wieder gekippt.
Ist die Regierung nicht in der Lage Gesetze/Endscheidungen so auf den Weg zu bringen das sie im Sinne unserer Verfassung sind ?
Gehe ich richtig in der Anname das die Meisten Polititker unsere Verfassung nicht kennen ?(wäre es nicht so dann müßte das Verfassungsgericht nicht einschreiten)
Sind sie nicht auch der meinung das gerade Regiewrungspolitiker unser Grundgesetz genau kennen sollten und sich auch danach richten müßten ?
Ein Beispiel: Es ist Eindeutig bewiesen das Wahlcomputer mit wenigen Handgriffen manipuliert werden können.
Das wurde im ZDF und im Niederländischen Fernsehen von Fachleuten vorgeführt.
Übrigens. Eine nachträgliche erneute Auszählung der Wählerstimmen ist mit diesen Geräten nicht möglich so wie sie es behaubten.
Schon die Tatsache das diese Geräte manipuliert werden können gebietet doch die Abschaffung.
Ob schon Manipuliert worden ist,ist Unerheblich (ich glaube schon).Alleine das es geht ist der springende Punkt.
Rehburg, 24.05.2008
Sehr geehrter Herr Stetten,
zu Ihren Fragen vom 23.05.2008 merke ich an:
1) In meiner Antwort vom 22.05.2008 auf Fragen von Herrn Mayer zum Thema "Wahlcomputer" habe ich u.a. ausgeführt: "Aufgrund des zumindest theoretischen Missbrauchspotentials beim Einsatz von Wahlcomputern sollte die traditionelle Urnenwahl ... weiterhin den Standard bei Wahlen darstellen. Dies schon aus dem Grund, dass die Stimmen im Falle der Notwendigkeit einer Nachprüfung auch nochmals ausgezählt werden können. Zur Zeit würde ich selbst bezüglich der Verwendung von Wahlcomputern eher zur Zurückhaltung mahnen."
Ich habe also eben gerade nicht behauptet, dass Nachzählungen bei Wahlergebnissen, die per Computer erfasst werden, möglich sind, sondern - im Gegenteil - gerade, weil das nicht möglich ist, meine Skepsis gegenüber diesem Verfahren zum Ausdruck gebracht.
2) Sie gehen keineswegs "richtig in der Annahme das die meisten Politiker unsere Verfassung nicht kennen" (wörtliches Zitat). Ich hoffe freilich, dass auch Sie unsere Verfassung kennen. Dann wüssten Sie zum Beispiel, dass Gesetze - anders, als Sie es darstellen - nicht von der Regierung (Exekutive), sondern vom Parlament (Legislative) beschlossen werden. Das nennt man Gewaltenteilung.
3) Zur Frage der Verfassungskonformität von Gesetzen habe ich mich in diesem Forum bereits mehrfach geäußert. Die gerichtliche Überprüfbarkeit von Gesetzen ist unverzichtbarer Bestandteil des Rechtsstaats und gehört ebenfalls zur Gewaltenteilung in einer Demokratie. Als das Grundgesetz, 1949, beschlossen wurde, hatten zum Beispiel Fragen, die sich insbesondere aus dem Spannungsfeld zwischen technisch Möglichem und rechtsstaatlich Zulässigem ergeben, nicht denselben Stellenwert wie heute. Insofern ist die Verfassung ein guter Kompass. Wie wir daraus den Kurs für eine bürgerrechtsfreundliche Entscheidungsfindung, die zugleich Sicherheitsfragen nicht vernachlässigt, ableiten können, ist Teil des Prozesses demokratischer Entscheidungsfindung. Dabei wird nach meiner parlamentarischen Erfahrung seitens des Bundestages nicht leichtfertig, sondern verantwortungsbewusst gehandelt. Dies können Sie u.a. der aktuellen Diskussion über die Novellierung des BKA-Gesetzes entnehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Edathy, MdB