Frage an Sebastian Edathy von Erich H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Warum dürfen die Bürger nicht Abgeordnete frei wählen?
Wäre es nicht sinnvoller, ein Diätenverbot für Abgeordnete einzuführen?
Die Geschichte hat gezeigt, dass Deutschland in dieser Zeit die führende Industrienation war, es in der Forschung noch Nobelpreise gab, deutsche Universitäten Weltruf hatten. Zum Beispiel es keine Einkommenssteuer gab. D.H. der Bürger dürfte den verdienten Lohn behalten und müsste ihn nicht mit den Politikern teilen. Weiterhin könnte er noch mit seinem Auto entfernt wohnende Verwandte besuchen. Ein weiterer Vorteil wäre, dass fast nur Bürger in den Bundestag einziehen, die in ihrem Leben etwas Herausragendes in ihrer Profession geleistet haben und nicht auf das Geld der Bürger und von den Parteien abhängig sind. Sie wüssten wovon sie sprechen und die Bürger müssten sich nicht diesen Bullshit anhören.
Die Zahlen des Bundeshaushalts sprechen eine deutliche Sprache.
Sehr geehrter Herr Humplik,
eine Anrede und eine Grußformel wären Ausdruck von Höflichkeit, welche Sie vermissen lassen.
Ich vermisse zudem, was schlimmer ist, inhaltliche Substanz.
1) Abgeordnete werden in freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Ihre erste Frage unterstellt, dass dem nicht so sei. Es ist aber so.
2) Ein "Diätenverbot für Abgeordnete" liefe darauf hinaus, dass nur wohlhabende Personen ein Bundestagsmandat ausüben könnten. Die Einführung der Bezahlung von Abgeordneten war im 20. Jahrhundert ein Meilenschritt für die Demokratie. In frühen Reichstagszeiten mussten z.B. sozialdemokratische Parlamentarier noch Unterstützerkreise bilden, um sich finanziell über Wasser halten zu können. Wollen Sie ernsthaft in eine Zeit zurück, in der in der Regel erst das Vorhandensein eines privaten Vermögens die Arbeit als Parlamentarier ermöglicht? Das soll dann Volksvertretung sein?
"Bullshit", das Wort, das Sie mit Blick auf die Bundestagsabgeordneten verwenden, ist die angemessene Bezeichnung für Ihre abstrusen und tendenziell demokratiefeindlichen Ausführungen. Ich finde es befremdlich, welche Blüten die aktuelle Debatte über die Abgeordnetenbezahlung treibt. Artikel 48, Absatz 3, des Grundgesetzes ("Die Abgeordneten haben Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung.") ist die Voraussetzung dafür, dass sich auch eine Krankenschwester für einen Sitz im Bundestag bewerben kann. Die Annahme, dass diese nicht "etwas Herausragendes in ihrer Profession geleistet" habe, ist unverschämt.
Ich kann Ihre Zuschrift nur mit Kopfschütteln zur Kenntnis nehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Edathy