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Frage von Georg M. •

Frage an Sebastian Edathy von Georg M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Edathy,

einer Ihrer Kollegen lehnt es ab zum Thema Wahlcomputer hier Stellung zu nehmen. " Er sei dafür". Das mag aber nichts heißen.
Ich sah das nur, weil ich Ihrem Kollegen auch eine Frage gestellt habe- die er auch sehr abwertend beantwortet hat. Daraufhin habe ich gegoogelt. Und bin u.a. auf diesen Bericht gestoßen:

http://www.gerhard-wisnewski.de/Politik/Innenpolitik/CCC-Schwerwiegende-Wahlcomputer-Probleme-bei-der-Hessenwahl.html

In diesem Bericht wird deutlich, dass es zumindest Zweifel gegeben hat, ob die in Hessen eingesetzen Wahlcomputer, manipulierbar sind- oder eben nicht. Es ging sogar durch die Medien, dass ein Wahlcomputer bei einem Parteimitglied untergebracht wurde. In einem anderen Lokal sollen WählerInnen bei der Wahl behindert worden sein.

Warum verzichtet man den nicht generell auf solche Wahlgeräte? Zumal sich viele mit diesen sehr schwer tun.
Stimmen auf Papier kann man ggf. neu auszählen. Das dürfte bei Wahlcomputern schwer fallen.
Ich kann nur sagen, sobald diese Wahlcomputer in dem Wahllokal zum Einsatz kommen, wo ich wähle, werde ich nicht mehr wählen. Ich finde das einer Demokratie unwürdig!

Beste Grüße

Georg Mayer

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Antwort von
SPD

Berlin, 22.05.2008

Sehr geehrter Herr Mayer,
für Ihre Frage vom 17.05.2008 zum Thema „Einsatz von Wahlcomputern“ bedanke ich mich.

Die Möglichkeit, Wahlcomputer einzusetzen, sieht das Bundeswahlgesetz seit 1975 in seinem § 35 vor. Diese Vorschrift wird konkretisiert durch die darauf beruhende Bundeswahlgeräteverordnung. Danach müssen Wahlgeräte „die Geheimhaltung der Stimmabgabe gewährleisten. Ihre Bauart muss für die Verwendung bei Wahlen zum Deutschen Bundestag amtlich für einzelne Wahlen oder allgemein zugelassen sein. Über die Zulassung entscheidet das Bundesministerium des Innern auf Antrag des Herstellers des Wahlgerätes. Die Verwendung eines amtlich zugelassenen Wahlgerätes bedarf der Genehmigung durch das Bundesministerium des Innern. Die Genehmigung kann für einzelne Wahlen oder allgemein ausgesprochen werden.“.

Die bundesweit derzeit in 90 Gemeinden eingesetzten Maschinen sind meiner Einschätzung nach zuverlässig, relevante Manipulationen lediglich theoretisch denkbar. Tatsächliche Fälle der Fälschung sind zudem in der Praxis bislang nicht bekannt.

Aufgrund des zumindest theoretischen Missbrauchspotentials beim Einsatz von Wahlcomputern sollte die traditionelle Urnenwahl aber weiterhin den Standard bei Wahlen darstellen. Dies schon aus dem Grund, dass die Stimmen im Falle der Notwendigkeit einer Nachprüfung auch nochmals ausgezählt werden können. Zur Zeit würde ich selbst bezüglich der Verwendung von Wahlcomputern eher zur Zurückhaltung mahnen. Allerdings sollte der Wandel der Zeit auch bei der praktischen Ausgestaltung von Wahlen nicht außer Acht gelassen werden. Auch die Briefwahl wurde ursprünglich als Ausnahmeinstrument ausgestaltet – dennoch wird bei laufenden Wahlen insbesondere in Großstädten erheblicher Gebrauch davon gemacht.

Eine Demokratie muss daran interessiert sein, möglichst viele Wähler zu mobilisieren. Eine Vereinfachung des Wahlgangs ist daher prinzipiell von Vorteil. Dies darf aber nur im Rahmen der verfassungsrechtlichen Vorgaben der Artikel 38, Absatz 1, und Artikel 20 des Grundgesetz erfolgen.

Vor einer grundsätzlichen Entscheidung zum (ergänzenden) Einsatz von Wahlcomputern sollte meines Erachtens zunächst die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts abgewartet werden, bei dem derzeit eine Wahlprüfungsbeschwerde anhängig ist.

Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Edathy, MdB