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Frage von Gregor S. •

Frage an Sebastian Edathy von Gregor S. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrter Herr Edathy,

Sie schrieben:
"Es gibt übrigens keine "Vollüberwachung durch die Vorratsdatenhaltung", da die entsprechenden Daten nicht vom Staat erfasst werden..."

( In Antwort auf diese Frage von Herrn Graf: http://www.abgeordnetenwatch.de/index.php?cmd=650&id=5810&fragen=f109157#frage109157 )

Gerade der Fall von Herrn Dr. Holm (dokumentiert z.B. auf http://annalist.noblogs.org ) hat bei mir jedes Vertrauen darauf abhanden kommen lassen, dass der Staat mit Daten sorgsam umgeht. Ich jedenfalls fühle mich überwacht, wenn der Staat nachvollziehen kann, dass ich vor einem halben Jahr einen Anwalt kontaktiert habe, vor drei Monaten eine psychiatrische Klinik angerufen habe, und anhand meiner Handydaten ein vollständiges Bewegungsprofil erstellen kann.

Deshalb habe ich persönlich auch schon Konsequenzen gezogen in der Art, dass ich mir kein neues Handy anschaffe. Aber das nicht-mitführen eines Handys (neben sonstigen Nachteilen) ist ja, siehe Herrn Dr. Holm, auch schon konspiratives Verhalten (z.B.http://futurezone.orf.at/it/stories/255937/ ).

Natürlich wird das Aufklären für die Verfolgungsbehörden einfacher; wer der Denunziant im Fall Cicero war, hätten sie wahrscheinlich mit Vorratsdatenspeicherung feststellen können; einen Skandal hätte es aber vermutlich nie gegeben, da die Presse nicht informiert worden wäre (z.B. http://de.wikipedia.org/wiki/Cicero_(Magazin)#Durchsuchung )... Ich habe auch kein Vertrauen zu Providern, es soll schon vorgekommen sein, dass wegen falsch gespeicherter, falsch übermittleter, IP-Adressen Unschuldige z.B. in den Verdacht der Verbreitung von Kinderpornographie gerieten( z.B. http://www.lawblog.de/index.php/archives/2008/03/11/provider-liefert-falsche-daten-ans-bka/ ).

Der Staat erzwingt nun die Überwachung dieser Daten, die vorher (zumindest bei mir) nicht gespeichert wurden (und erlaubt die Zuordnung der IP-Adresse zu meinen Nutzerdaten und die anschließende Weitergabe ohne richterliche Anordnung, da sie nunmehr als Bestandsdaten umdefiniert wurden, z.B. an Abmahnanwälte)

Sie nennen das nicht Überwachung? Wie dann?
Oder kann das obige nicht passieren?

MfG

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Schlingloff,

für Ihre „Fragen“ vom 8. Mai bedanke ich mich.

Ich bleibe bei meiner von Ihnen zitierten Aussage in der Antwort an Herrn Graf, dass es keine Vollüberwachung durch die „Vorratsdatenhaltung“ gibt. Das „Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung“ vom 9. November 2007, das u.a. die EG-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung umgesetzt hat, verpflichtet die Telekommunikationsdienstleister lediglich dazu, einige Kommunikationsdaten über einen längeren Zeitraum zu speichern als dies früher der Fall war. Nur unter gewissen Voraussetzungen können die staatlichen Sicherheitsbehörden von den Providern Einsicht in die Daten verlangen. Dementsprechend ist meine Aussage zutreffend, dass „die entsprechenden Daten nicht vom Staat erfasst werden“.

Herr Schlingloff, vielleicht wäre es besser, anstelle in Internetforen beziehungsweise Blogs Verschwörungstheorien zu entwickeln, sich mit der Realität auseinanderzusetzen: Die Bundesrepublik ist und bleibt ein freiheitlicher Rechtsstaat – und kein Überwachungsstaat.

Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Edathy, MdB