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Frage von Thorsten J. •

Frage an Sebastian Edathy von Thorsten J. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Edathy,

im November 2007 haben Sie dem Gesetz zur Diätenerhöhung zugestimmt, welches in Rekordzeit von nur einer Woche beschlossen wurde - trotz Bekundungen der Parteispitzen der Großen Koalition, eine breite gesellschaftliche Diskussion darüber vor der Verabschiedung führen zu wollen.

In der Gesetzesbegründung wurde festgelegt, dass die nächste Diätenerhöhung frühestens im Jahre 2010 kommt. Ein halbes Jahr später wird jetzt wieder ein Gesetz zur Diätenerhöhung von der Großen Koalition eingebracht, was eine Erhöhung schon im Jahre 2009 vorsieht.

Wie werden Sie abstimmen?

MfG
Thorsten Jakubowski

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Jakubowski,

die Bezahlung der Bundestagsabgeordneten ist stets Gegenstand besonderer öffentlicher Aufmerksamkeit. Das ist auch richtig so, schließlich ist das Parlament die wichtigste Vertretung der Bürgerinnen und Bürger dieses Landes. Im Herbst 2007 hat der Bundestag entschieden, die monatlichen Bezüge eines Bundestagsabgeordneten an die eines einfachen Bundesrichters (Besoldungsgruppe R6) zu koppeln. Entsprechend wurden und werden im Rahmen einer strukturellen Anpassung die Einkommen der Abgeordneten in zwei Schritten, zum Anfang dieses Jahres und zum nächsten Jahreswechsel, auf das Niveau eines Bundesrichter-Gehaltes gebracht. Zwischenzeitlich wurde für den öffentlichen Dienst für die Jahre 2008 und 2009 ein Tarifabschluss erzielt, der eine Steigerung der Gehälter und Löhne von insgesamt rund 6 Prozent vorsieht.

Dieser Tarifabschluss wird in kürze auch auf den Beamtenbereich übertragen, somit auch auf die Richterbesoldung. Die sich daraus ergebende Anpassung soll, mit einem Jahr Verzögerung, auch für die Bundestagsabgeordneten gelten. Dies ist sinnvoll, weil ansonsten das Prinzip der Koppelung von Richter- und Abgeordnetengehältern wieder aufgegeben würde. Gerade dieses Prinzip aber soll vermeiden, dass der Bundestag unabhängig von der Tarifentwicklung über die Bezüge seiner Mitglieder entscheidet. Dieser Grundsatz eines Gleichschritts der Gehaltsentwicklung der öffentlich Bediensteten und der Bundestagsabgeordneten ist im Sinne von Transparenz und Nachvollziehbarkeit richtig. Er bedeutet übrigens, dass in Jahren schlechter wirtschaftlicher Entwicklung, in denen niedrige Tarifabschlüsse erfolgen, auch die Bezüge der Abgeordneten nicht oder nur wenig steigen. Mit einer Arbeitszeit von durchschnittlich 60 bis 70 Wochenstunden und als Vertreter eines Wahlkreises mit rund 260.000 Einwohnerinnen und Einwohnern bin ich bei Umsetzung dieser Regelung weder über- noch unterbezahlt.

Das von Ihnen angesprochene Gesetz aus dem Jahr 2007 fasst § 11 des Abgeordnetengesetzes wie folgt: "Ein Mitglied des Bundestages erhält eine monatliche Abgeordnetenentschädigung, die sich an den Monatsbezügen eines Richters bei einem obersten Gerichtshof des Bundes (Besoldungsgruppe R6) (...) orientiert."

In der Gesetzesbegründung wurde davon ausgegangen, dass mit den für 2008 und 2009 beschlossenen Anhebungen der Abgeordneten-Gehälter dieses Ziel erreicht werden würde. Aufgrund der Tarifabschlüsse im öffentlichen Dienst, die jetzt u.a. auf die Richterbesoldung übetragen werden sollen, hat sich die Sachlage verändert. Dem tragen die aktuellen Überlegungen Rechnung.

Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Edathy, MdB