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Frage von André T. •

Frage an Sebastian Edathy von André T. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Edathy,
die geplante Neuregelung zum Dienstrecht der Beamten (DNeuG) sieht vor, die bisherigen Gehälter betragsmäßig in die neuen "normalen" Stufen oder in die Überleitungsstufen der Bundesbesoldungsordnung zu überführen, so dass monetär erst mal keine Verschlechterung eintritt.
Nach §3 Abs.1 des Besoldungsüberleitungsgesetzes beginnt die Erfahrungszeit für den Aufstieg in die nächsthöhere Stufe mit dem Zeitpunkt der Zuordnung, sprich Inkrafttreten des Gesetztes.
Ab diesem Zeitpunkt läuft die 3- oder 4-Jahresfrist.
Für die Fälle aber, die in eine Überleitungsstufe eingeordnet worden sind, gibt es eine Übergangsregelung (§3 Abs.2 BesÜG).
Danach wird die Zeit, die man in einer bisherigen Dienstalterstufe verbracht hatte, berücksichtigt, und die Einordnung in die nächste Erfahrungsstufe erfolgt entsprechend schneller.
Aber: Für die Fälle, die nicht in so einer Überleitungsstufe gelandet sind, gilt diese Regelung nicht! Das bedeutet, dass alle bisher verbrachten Zeiten in einer Dienstalterstufe ersatzlos verfallen (u.U. fast 4 Jahre) und die "Wartezeit" von 3 oder 4 Jahren erneut zu laufen beginnt, auch wenn man kurz vor dem Erreichen einer nächsten Dienstalterstufe stand. Im schlimmsten Fall entscheidet ein einziger Monat, ob man weitere 4 Jahre das alte Gehalt bezieht oder die nächsten 4 Jahre mit dem höheren Gehalt eingestuft wird!
Ist Ihnen bekannt, ob diese Ungleichbehandlung beabsichtigt ist oder handelt es sich "nur" um eine Ungenauigkeit, die noch behoben werden soll?
Am 7. April fand eine Anhörung im Innenausschuss zum DNeuG statt. Wurde dort auf diese Problematik eingegangen?

Mit freundlichen Grüßen
André Teige

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Teige,

für Ihre Frage vom 6. Mai 2008 zum Dienstrechtsneuordnungsgesetz (DNeuG)
bedanke ich mich.

Mit ein wenig Überraschung musste ich feststellen, dass exakt die gleiche Frage mit dem selben Wortlaut von einem Herrn Grenzdörfer am 8. Mai 2008 an MdB Siegmund Ehrmann gestellt wurde ( http://www.abgeordnetenwatch.de/siegmund_ehrmann-650-5773--f110115.html#frage110115 ).

Da ich es für die allseitige Akzeptanz von abgeordnetenwatch.de einerseits für sinnvoll halte, dass nicht die selben Fragen verschiedenen Abgeordneten gestellt und von diesen beantwortet werden und andererseits mein Bundestagskollege Siegmund Ehrmann der zuständige Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion für das DNeuG ist, verweise ich insofern auf seine Antwort, die sicherlich in Kürze erfolgen wird.

Anmerken möchte ich aber noch, dass das Laufbahnrecht selbstverständlich ein Teil der öffentlichen Anhörung des Innenausschusses am 7. April 2008 war, deren Ergebnisse nun diskutiert werden. Die entsprechenden Stellungnahmen der Sachverständigen, die teilweise auch die von Ihnen aufgegriffene Thematik behandeln, finden Sie unter http://www.bundestag.de/ausschuesse/a04/anhoerungen/anhoerung13/index.html .

Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Edathy

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Teige,

zu Ihrer "Ehrenrettung" möchte ich ergänzen, dass sich zwischenzeitlich Herr Grenzdörfer bei mir gemeldet hat.
Er teilte mir mit, dass er Ihre Frage an mich für so gut befunden habe, dass er sie kopierte und an MdB Ehrmann stellte.

Ob ein solches Verhalten sinnvoll ist, bezweifele ich, es ist aber allemal nicht Ihnen zuzurechnen. Mein Eindruck einer abgesprochenen Aktion war insofern unrichtig, und das möchte ich hiermit klarstellen.

Bei Herrn Ehrmann ist die Frage allerdings an der richtigen Adresse, weil dieser seitens meiner Bundestagsfraktion (SPD) federführend für die Bearbeitung des Dienstrechtsneuordnungsgesetzes zuständig ist.

Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Edathy