Frage an Sebastian Edathy von Hamid N. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Edathy,
in den letzten Wochen sind wir mit einem Problem konfrontiert worden, das durch Bundesministerium des Innern verursacht ist: Die anerkannten politischen Flüchtlinge aus dem Iran, deren Ausweise erneuert werden, aber auch die neuen anerkannten Flüchtlinge haben in ihren neuen Ausweisen an der Stelle der Staatsangehörigkeit, wo normalerweise Iran oder Iranisch steht, auf einmal ISLAMISCHE REPUBLIK IRAN, gefunden. Es ist erstaunlich, dass Namen eines Staats als Staatsangehörigkeit angegeben werden. Bei wiederholten Nachfragen haben die Sachbearbeiter in verschiedenen Bundesländern erklärt, dass sie mit der Sache nichts zu tun haben, und alles in Verantwortung des Bundesministeriums des Innern steht. Abgesehen von der politischen Dimension, wo der Name des Verfolgerstaates diesmal als Staatsangehörigkeit angegeben wird, ist unserer Meinung nach die ganze Angelegenheit auch sachlich falsch, da der Name eines Staates als "Nationalität" oder "Staatsangehörigkeit" angegeben wird, die normalerweise "Iran" oder "Iranisch" ist, und bis Ende 2007 auch in ihren Dokumenten so angegeben waren.
Ich frage Sie als Vorsitzender des Innenausschuss wie Sie die ganze Angelegenheit einschätzen? Ob es möglich ist die Angelegenheit mit Innenministerium zu klären?
Mit freundlichen Grüssen
Hamid Nowzari
Vorstand des Vereins Iranischer Flüchtlinge in Berlin e.V.
Sehr geehrter Herr Nowzari,
vielen Dank für Ihre Frage vom 6. Mai 2008.
Ich teile Ihre Ansicht, dass die Staatsangehörigkeits-Bezeichnung „Islamische Republik Iran“ nicht angemessen ist. Meines Erachtens müsste die richtige Bezeichnung "Iraner" bzw. "Iranerin" sein. Dies entspricht übrigens auch der Bezeichnung im vom Auswärtigen Amt herausgegebenen „Verzeichnis der Staatennamen für den amtlichen Gebrauch in der Bundesrepublik Deutschland“.
Ich habe Bundesinnenminister Dr. Schäuble um Sachstandsmitteilung zu dieser Thematik gebeten. Sobald mir eine Antwort vorliegt, was allerdings erfahrungsgemäß etwas Zeit in Anspruch nimmt, werde ich Ihnen das Ergebnis an dieser Stelle gerne mitteilen.
Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Edathy
Berlin, den 18.06.2008
Sehr geehrter Herr Nowzari,
ergänzend zu meiner Antwort vom 13.05.2008 auf Ihre Frage vom 06.05.2008 möchte ich Ihnen, wie angekündigt, mitteilen, dass mir inzwischen eine Antwort vom Parlamentarischen Staatssekretär beim Bundesminister des Innern, Peter Altmaier, MdB, auf meine Frage vorliegt.
Diese Antwort zitierte ich nachfolgend auszugsweise: /"(...) Aus Gründen der Eindeutigkeit wird seit Mitte 2007 in deutsche ausländerrechtliche Reisedokumente, die zentral von der Bundesdruckerei GmbH produziert werden, nicht die die Nationalität beschreibende Form (z.B. iranisch / Iraner bzw. Iranerin; südafrikanisch / Südafrikaner bzw. Südafrikanerin) eingetragen, sondern die auf die Staatsangehörigkeit Bezug nehmende Substantivform des offiziellen Staatsnamens in Kurzform, um Verwechselungen auszuschließen. Denn andernfalls müsste z.B. der Eintrag der koreanischen Staatsangehörigkeit entweder mit nordkoreanisch / Nordkoreaner bzw. Nordkoreanerin oder südkoreanisch / Südkoreaner bzw. Südkoreanerin erfolgen. Ein ähnliches Problem tritt auch bei der Eintragung der kongolesischen Staatsangehörigkeit auf. Hier könnte die Republik Kongo oder die Demokratische Republik Kongo gemeint sein. Damit scheint die derzeit praktizierte Variante am eindeutigsten.
Für die Bundesdruckerei GmbH ist für die Eintragung der jeweiligen Staatsangehörigkeit als Substantiv in Kurzform die vom Auswärtigen Amt zur Verfügung gestellte `Länderliste zum amtlichen Gebrauch in der Bundesrepublik Deutschland` entscheidend. Diese Liste enthält den für die Dokumentenbeantragung erforderlichen dreistelligen Ländercode nach ICAO (Internationale Zivilluftfahrt-Organisation) und die Staatenbezeichnung als Substantiv in Kurzform. Nach dieser Liste ist in deutschen ausländerrechtlichen Reiseausweisen, die zentral von der Bundesdruckerei GmbH produziert werden, für iranische Staatsangehörige der Eintrag `Islamische Republik Iran` vorzunehmen. Die für die Dokumentenproduktion maßgebende Liste wurde in Anlehnung an das `Verzeichnis der Staatennamen für den amtlichen Gebrauch in der Bundesrepublik Deutschland` erstellt. (...)"
Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Edathy, MdB