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Frage von Peter F. •

Frage an Sebastian Edathy von Peter F. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Edathy,

bezugnehmend auf die Frage von Herrn Säuberlich vom 16.04.08 und ihre Antwort darauf vom 22.04.08 in der es um die Umsetzung des Tarifvertrages Öffentlicher Dienst für die Bundesbeamten ging.

Hier als Zitat noch mal ihre Antwort

"Als für die Beamten des Bundes zuständiger Fachausschuss wird der Innenausschuss des Deutschen Bundestages selbstverständlich die Frage einer Übertragung thematisieren. Bei den Gesprächen und Verhandlungen setze ich mich zusammen mit der SPD-Bundestagsfraktion dafür ein, das Ergebnis des Tarifabschlusses "eins-zu-eins" auch für die Bundesbeamten und Versorgungsempfänger zur Anwendung zu bringen - also sowohl bezüglich der Höhe als auch bezüglich des Zeitpunktes"

Muß ich nun dazu sagen : Das war wohl nicht´s !
Erhöhung der Bezüge erst zum 1 April.
Einmalzahlung 2009 keine.
So steht es im Gesetzentwurf des Fachausschusses.

War es die SPD oder die CDU die die kleinen " Nettigkeiten " gegenüber den Beamten durchgesetzt hat ?

Der Innenminister wollte ja auch eine " 1zu1 " Umsetzung.

Wem haben wir das denn zu verdanken ?

Schönen Sonntag noch

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Antwort von
SPD

Rehburg, 2. Mai 2008

Sehr geehrter Herr Folkers,
angesichts Ihrer Ausführungen vom 27. April 2008 rate ich zu Gelassenheit.

Ein "Gesetzentwurf des Fachausschusses", das müsste dann wohl der von mir geleitete Innenausschuss des Deutschen Bundestages sein, zur Regelung der Übertragung des Tarifabschlusses für den öffentlichen Dienst auf die Bundesbeamten ist mir nicht bekannt.

Einen solchen Gesetzentwurf kann es eigentlich auch gar nicht geben, weil das Initiativrecht für Gesetzgebungsvorschläge nicht bei den Ausschüssen des Bundestages liegt, sondern bei den Fraktionen, der Bundesregierung und beim Bundesrat (vgl. Artikel 76 des Grundgesetzes). Ausschüsse formulieren keine Gesetzesvorschläge, sondern beraten diese.

Meine Fraktion (SPD) will eine Umsetzung des Tarifergebnisses „eins-zu-eins“ für die Bundesbeamten. Dies muss gesetzlich geregelt werden. Dem Bundestag liegt bisher kein entsprechender Gesetzentwurf vor.

Die jüngst bekannt gewordenen und von Ihnen geschilderten Angaben entstammen einem internen Gesetzentwurf-Vorschlag des Bundesinnenministeriums, welcher jedoch bisher weder innerhalb des Kabinetts abgestimmt worden noch ins Gesetzgebungsverfahren eingebracht worden ist. Die inhaltliche Position des Bundesinnenministers ist mir nicht bekannt, letztlich aber auch nicht maßgeblich. Vorstellbar wäre, einem möglicherweise unbefriedigenden Gesetzentwurf der Bundesregierung einen alternativen Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen entgegen zu stellen, auch wenn dies ungewöhnlich wäre.

Meines Wissens finden derzeit zu der geschilderten Thematik Verhandlungen statt.

"Das war wohl nichts!", wie Sie formulieren, ist eine Aussage, die ich nicht teile. Ich selber halte eine wirkungsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses für den öffentlichen Dienst auf die Bundesbeamten für richtig und werde mich entsprechend dafür einsetzen.

Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Edathy, MdB

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Folkers,

ich ergänze meine Antwort auf Ihre Zuschrift.

Der Vorstand der SPD-Bundestagsfraktion hat heute Nachmittag unter meiner Mitwirkung entschieden, zusammen mit der CDU/CSU-Bundestagsfraktion einen Gesetzentwurf zur Übertragung des Tarifabschlusses im öffentlichen Dienst auf die Bundesbeamten auf den Weg zu bringen. Dieser Gesetzentwurf sieht für die Dienstbezüge der Bundesbeamten eine 1-1-Übertragung vor, es soll entsprechend rückwirkend zum 1. Januar 2008 eine Erhöhung der Grundgehaltssätze in Höhe von 50 Euro geben, auf dieser neuen Grundlage dann zusätzlich eine lineare Erhöhung um 3,1 Prozent - ebenfalls rückwirkend ab 1. Januar 2008. Eine weitere lineare Erhöhung um 2,8 Prozent soll ab dem 1. Januar 2009 erfolgen. Auch dies wird im Gesetzentwurf bereits so festgehalten.

Ich gehe davon aus, dass damit Ihrem Anliegen entsprochen wird. "Das war wohl nichts!" = falsch. Das wird was! = richtig.

Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Edathy, MdB