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Sebastian Edathy
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Frage von Peter K. •

Frage an Sebastian Edathy von Peter K. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Edathy,

welche Position vertreten Sie im Hinblick auf die Forderung verschiedener Gewerkschaften, das Ergebnis der Tariferrunde 2008 im öffentlichen Dienst vollumfänglich auf die Beamten (Bund) zu übertragen und darüber hinaus die auf 30 % abgesenkte jährliche Sonderzuwendung für die vorgenannte Berufsgruppe auf das Niveau der Tarifbeschäftigten zu erhöhen?

Welche haushaltsspezifischen Probleme für den Bund sehen Sie dabei?

Wie würde sich die Nichterfüllung der o. a. Forderungen auf die Motivation der bisherigen Beamten und die Attraktivität des öffentlichen Dienstes für künftige Anwärter auswirken?

Mit freundlichen Grüßen

Peter Kaiser

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Kaiser,

ich bedanke mich für Ihre Fragen vom 25. April 2008.

Meine Fraktion (SPD) befürwortet eine wirkungsgleiche Übertragung des Tarifabschlusses für den öffentlichen Dienst auf die Bundesbeamten.

Dieses Thema wird in absehbarer Zeit Gegenstand der Gesetzgebung durch den Deutschen Bundestag sein.

Es ist aus meiner Sicht unabdingbar, bei aller Verschiedenheit des Angestellten- und Beamtenstatus zu gewährleisten, dass die Bundesbeamten von den Ergebnissen der gefundenden Tarifentscheidungen nicht
abgekoppelt werden. Das ist nicht zuletzt eine Frage der Fairness.

Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Edathy, MdB

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Kaiser,

ich ergänze meine Antwort auf Ihre Zuschrift.

Der Vorstand der SPD-Bundestagsfraktion hat heute Nachmittag unter meiner Mitwirkung entschieden, zusammen mit der CDU/CSU-Bundestagsfraktion einen Gesetzentwurf zur Übertragung des Tarifabschlusses im öffentlichen Dienst auf die Bundesbeamten auf den Weg zu bringen. Dieser Gesetzentwurf sieht für die Dienstbezüge der Bundesbeamten eine 1-1-Übertragung vor. Es soll entsprechend rückwirkend zum 1. Januar 2008 eine Erhöhung der Grundgehaltssätze in Höhe von 50 Euro geben, auf dieser neuen Grundlage dann zusätzlich eine lineare Erhöhung um 3,1 Prozent - ebenfalls rückwirkend ab 1. Januar 2008. Eine weitere lineare Erhöhung um 2,8 Prozent soll ab dem 1. Januar 2009 erfolgen. Auch dies wird im Gesetzentwurf bereits so festgehalten.

Ich gehe davon aus, dass damit Ihrem Anliegen entsprochen wird.

Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Edathy, MdB