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Sebastian Edathy
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Frage von Daniel W. •

Frage an Sebastian Edathy von Daniel W. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrter Herr Edathy,

zwar haben Sie nach eigener Aussage die Frage von Felix Christl gelesen, offensichtlich jedoch die enthaltene - zugegebenermaßen unterschwellige - Nachricht nicht verstanden:

Ihre Privatsphäre geht Journalisten nicht an. WAS geht Sie MEINE Privatsphäre also an? Genau die wollen Sie beschränken, u. a. durch Videoüberwachung.

Mit freundlichen Grüßen
Daniel Wladow

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Antwort von
SPD

Berlin, den 24. April 2008

Sehr geehrter Herr Wladow,
Sie schreiben: "Was geht Sie meine Privatsphäre ... an?"

Ich antworte hiermit: Nichts!

Zudem ist die Behauptung, ich wolle Ihre Privatsphäre "u. a. durch Videoüberwachung" "beschränken", falsch.

Wenn Sie sich ein wenig kundig gemacht hätten, wüssten Sie, dass ich mich zu diesem Thema in den letzten Tagen kritisch geäußert habe. Das war auch der Grund für die Interviewanfrage von "radio eins" - ein Interview, das ich nicht deshalb beendet habe, weil ich ein Überwachungsfetischist wäre (wie in manchen absurden Blog-Beiträgen behauptet wird), sondern weil ich es für eine Frage der Selbstachtung halte, sich nicht jeden Interviewstil gefallen zu lassen. Und die Einstiegsfrage des Interviewers ("Wenn Sie sich morgens die Zähne putzen, sind Sie eigentlich nackt, oder haben Sie Unterwäsche an?") war schlichtweg unverschämt und hat mich zu der Entscheidung bewogen, das Gespräch zu beenden.

Hier übrigens bezüglich meiner Haltung exemplarisch eine dpa-Meldung vom 18. April 2008:

"Die Sicherheitsbehörden des Bundes können künftig auch Wohnungen von unbescholtenen Bürgern mit Wanzen und Videokameras überwachen, wenn dort verdächtige Personen verkehren. Dies geht aus dem Entwurf der Novelle des Bundeskriminalamtsgesetzes (BKAG) hervor, der der Deutschen Presse-Agentur dpa vorliegt.

Dort heißt es in Paragraf 20h: Das Abhören und Filmen dürfe sich grundsätzlich nur gegen die verdächtige Person «richten und nur in deren Wohnung durchgeführt werden. In Wohnungen anderer Personen ist die Maßnahme nur zulässig, wenn auf Grund bestimmter Tatsachen anzunehmen ist, dass 1. sich eine ... (verdächtige) Person dort aufhält und 2. die Maßnahmen in der Wohnung einer ... (verdächtigen) Person allein nicht zur Abwehr der Gefahr ... führen wird. Die Maßnahme darf auch durchgeführt werden, wenn andere Personen unvermeidbar betroffen werden.»

In der SPD zeichnet sich unterdessen eine Auseinandersetzung darüber ab, dass Wohnräume künftig nicht mehr nur durch Mikrofone, sondern auch durch Videokameras überwacht werden können. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) hatte in dem mit Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) erzielten Kompromiss zum BKAG zwar ein Installieren von Ausspäh-Programmen für Computer durch Eindringen in die Wohnung von Verdächtigen verhindern können. Die Video-Überwachung nahm sie aber offensichtlich hin. Insbesondere Berlins Innensenator Ehrhart Körting (SPD) wehrt sich gegen diese Ausweitung der Überwachung.

"Auch der Vorsitzende des Innenausschusses im Bundestag, Sebastian Edathy (SPD), äußerte sich skeptisch zu den Plänen. «Die Notwendigkeit einer Videoüberwachung in Wohnungen erschließt sich mir nicht ohne weiteres. Das müsste man schon sehr gut begründen», sagte er der «Neuen Osnabrücker Zeitung» (Freitag). Diese «neuerliche Ausdehnung der BKA-Befugnisse» werde in der SPD-Fraktion sicher auf einige Bedenken stoßen._ Ähnlich äußerte sich auch SPD-Innenexperte Dieter Wiefelspütz: «Das wird noch ganz genau zu prüfen sein.» (...)"

Sobald der Gesetzentwurf von der Bundesregierung beschlossen und dann dem Parlament zugeleitet wird, sollte dieser nach meiner Überzeugung bezüglich des Themas Videoüberwachung textlich präzisiert werden, soweit die Wohnungen unverdächtiger Personen betroffen sind. Die Formulierung, dass diese dann möglich sein soll, wenn eine Überwachung der Wohnung einer verdächtigen Person "allein" nicht ausreicht, erscheint mir zu weitgehend, die Überwachung der Wohnung einer unverdächtigen Person kann aus meiner Sicht allenfalls dann möglich sein, wenn dies zur Gefahrenabwehr "zwingend notwendig" ist.

Ich werde mich bei der weiteren Debatte dafür einsetzen, dass dieser Aspekt des Entwurfes für ein neues BKA-Gesetz im Bundestag intensiv behandelt wird.

Das habe ich übrigens in den letzten Tagen in mehreren Fernseh- und Radiointerviews auch so zum Ausdruck gebracht.
Ich glaube nicht, dass ich der richtige Adressat für Ihre Kritik bin.

Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Edathy, MdB